Hallo Listenteilnehmer,
ich habe ein Problem mit der Bezeichnung SCHULHALTER. Im katholischen
Taufbuch steht hinter dem Namen eines Taufzeugen die Bezeichnung
Schulhalter. Was ist damit gemeint? Ist das ein Lehrer, der Rektor einer
Schule, der Hausmeister?, Was könnte das sein?
Richard Kurzawa
Hallo Richard,
Schulhalter war ein Lehrer. Er hat "Schule abgehalten". Rektor, Lehrer und Hausmeister waren sie meistens auf den D�rfern in einer Person.
Viele Gr��e aus dem 3 Bockwindm�hlendorf Oberoderwitz (s�dl. Oberlausitz)
Wolfgang OTTO
* 1943 Zirlau Krs. Schweidnitz
Suche FENDE und OTTO (alle ev.) in Niederschlesien
Hallo Richard,
ich habe auch einen Schulhalter unter meinen Vorfahren und daher früher einmal nachgeschlagen. Laut der Oekonomischen Encyklopädie von J. G. Krünitz (http://www.kruenitz1.uni-trier.de/) ist ein Schulhalter im Gegensatz zum Schulmeister wie folgt definiert:
"Schulhalter: derjenige, welcher eine Schule hält. Adelung macht einen Unterschied unter Schulhalter und Schulmeister. Unter der ersteren Benennung versteht er eine Person, welche eine niedere Privatschule hält, Kinder in ihrer Wohnung im Lesen und Schreiben unterrichtet; unter der zweiteren eine Person, welche einer öffentlichen Trivialschule vorgesetzt ist. In der ersten Bedeutung auch Schulhalterin, bei Mädchenschulen."
MfG, Sara (Graben).