Liebe Listenteilnehmer,
ich habe mir einen Ausschnitt der sogenannten Schroetter-Karte kommen lassen. Ich bin begeistert wie detailgetreu die Karte ist. Sicherlich arebiten einige Listenteilnehmer schon länger mit der Karte. Deshalb an sie die folgende Frage:
Die Dörfer sind mit unterschiedlichen Zahlen versehen.Manchmal heißt es z.B. 12 cöllmische und 4
Oder 18 Kgl und 4 cöllm.
Ich vermute, dass es wohl cöllmische Bauern, königliche Bauern und adelige Bauern sein könnten.
Wenn keine Bezeichnung dabei steht???
Wer kann mich in dieser Hinsicht aufklären??
Viele Grüße Uli
Hallo Uli,
es handelt sich um Hufen, also die Fl�che. Die Bauern k�nnen auch mal 6 Hufen bewirtschaften oder 1/2 Hufe. Es wird also keine Aussage �ber die Anzahl der Bauern getroffen.
Mit den besten Gr��en,
Marc Plessa
Lieber Marc,
das habe ich nun nicht verstanden.
Was hei�t z.B. Wargenau 5 adelige/ 4 c�ll.???
Gr��e Uli
Hallo Uli,
f�r adelige (und auch k�llmische) Hufen mussten man Abgaben in Form von Ritterdienstens stellen - mit Pferd und Harnisch (schwerer Ritterdienst) oder mit Pferd und Kettenhemd (leichter Ritterdienst). �blicherweise musste von 10-12 Hufen ein Ritterdienst gestellt werden.
Da die R�stung teuer war, wurden die adeligen Besitzer zu den schweren Ritterdiensten verpflichtet, daf�r erhielten sie leibeigene Untertanen, die sie vererben und verkaufen konnten. Die K�llmer hatten reduzierte Abgabenzahlungen zu leisten und waren vom Scharwerk befreit, was andere (k�nigliche) Amtsbauern leisten mussten.
Bis um 1750 sollten eigentlich nur nachweisliche Adelige auch die adeligen Hufen erwerben k�nnen - dies wurde jedoch nach und nach aufgegeben, so dass auch nichtadelige die L�ndereien kaufen konnten - h�ufig mit k�llmischen Rechten. Die "adeligen Einsassen" waren meistens Untertanen der adeligen Besitzer - also keineswegs mit Adeligen zu verwechseln.
Die Rechtsverh�ltnisse der Grundst�cke ergaben sich nach der ersten Verschreibung - und daraus auch die Pflichten, Rechte und Abgaben, die sich deutlich unterschieden. Die meisten Bauern hatten demzufolge ihr Privileg in einer Kiste im Haus aufbewahrt, das ab und zu mal abbrannte ... trotzdem gab (gibt?) es Familien, die entsprechende Urkunden bis 1945 besa�en.
Mit den besten Gr��en,
Marc
Hallo Mark,
eine sch�ne verst�ndliche Beschreibung der Pflichten und Rechte, die in
Preu�en mit dem Landbesitz verbunden waren. Habe selbst schon mal daran
herum ger�tselt.
Danke und Gru� aus Berlin
J�rg Brauer
Hallo,
um auf die Ursprungsfrage zur�ckzukommen: Wenn es sich nicht um melierte D�rfer handelte (also unterschiedliche Standes- und Besitzverh�ltnisse), waren in einer Ortschaft nur Amts- bzw. Dom�nenbauern (k�nigl. Bauern), eine Bezeichnung neben der Anzahl war deshalb �berfl�ssig.
�berpr�fen l�sst sich das sehr sch�n mit:
Volst�ndige Topographie des K�nigreich Preussen / hrsg. von Johann Friedrich Goldbeck 1785
Sonderschriften des Vereins f�r Familienforschung in Ost- und Westpreu�en e.V. , Hamburg 1968
In den meisten F�llen sind die Angaben �ber die Feuerstellen bei Goldbeck identisch mit denen bei Schroetter. Man muss also nicht spekulieren.
Gru�
Ulrich Ilchmann
Hallo,
wei� jemand warum auf dieser Schroetterkarte, die ja so sch�n genau ist, keine Friedh�fe eingetragen sind?
Gru�
Karin (Robl)