Hallo Herr Schrader,
zunächst eine Antwort auf die zuletzt gestellte Frage.
Die politischen Grenzen zwischen den einzelnen Terr., in diesem
Fall Halberstadt und Braunschweig, waren durchlässig.
D.h. es gab immer Einzelwanderungen und familiäre Verbindungen zwischen den Orten
in beiden Gebieten, insbesondere im Grenzraum.
Denn weniger die territorialen Grenzen als die sozialen, gesellschaftlichen
bzw. rechtlichen Bedingungen schränkten die Freizügigkeit der damals lebenden
Menschen ein. Diese Abhängigkeit war um so größer, wenn der Betreffende von einem
adligen Grund- und Gerichtsherrn abhängig war.
Leider nennen Sie weder Beruf noch sozialen Stand des Heinrich Andreas Schrader.
Diese Angaben aber sind wichtig, um diesen einordnen zu können und ggf. Beweggründe
(und Mögkichkeiten bzw. Notwendigigkeiten) für eine Abwanderung woher auch immer und
eine Ansiedlung in Hamersleben zu identifizieren.
Denn zu berücksichtigen sind die Grenzen individueller Freiheitsrechte in der damaligen
Zeit. Eine Person xyz konnte nicht einfach entscheiden, den Wohnort zu wechseln und den
Lebensmittelpunkt zu verlagern, zumal Gebühren und Abgaben fällig wurden (wie z.B. das
Abzugsgeld).
Hamersleben stand jedenfalls nicht unter landesherrlicher Grundherrschaft.
Noch im 18. Jh. war das ortsansässige (kath.) Augustinerkloster wichtigster Grundherr.
Noch ein Hinweis: Wurde Heinrich Andreas Schrader ggf. unehelich geboren und unter dem
FN der Mutter getauft und ggf. erst später legitimiert?
Dieser (selten anzutreffende) Umstand würde erklären, dass der Taufeintrag nicht nachzuweisen
ist.
Viele Grüße, schönes Wochenende, Thomas Engelhardt (Ilsede, Niedersachsen)