Guten Tag Frau Prause,
wie gewünscht, nehme ich über die Liste Stellung. Viele Ihrer Fragen werden
sich nicht beantworten lassen, da es beispielsweise in Dörfern keine Zünfte
oder vergleichbare Einrichtungen gab. Manchmal durften sie bei der
entsprechenden Stadtzunft Mitglieder sein. Bei den Schneidern gibt es noch
eine weitere Problematik. Vielfach unterschied man zwischen den
Gewandschneidern und den einfachen Schneidern vergleichbar den
Flickschustern. Während die Gewandschneider häufig zum Stadtpatriziat
zählten. Für Schlesien habe ich nun folgende Angaben gefunden: Als ganz
verschieden von den über ein größeres Gebiet erstreckenden Zünften erweisen
sich die Zunftbünde und Vereinbarungen gleichgearteter selbständiger Zünfte
einer bestimmten Gegend. Aus dem östlichen Deutschland ist die Vereinbarung
der Schneider in Schlesien bekannt geworden. Die Zünfte von Schweidnitz,
Striegau, Reichenbach, Landshut, Jauer, Bunzlau, Lemberg, Lauban,
Hirschberg, Breslau, Neumark, Liegnitz, Haynau, Goldberg, Löbyn (Lüben?),
Münsterberg, Strehlen, Frankenstein, Glatz, Ohlau, Brieg, Oppeln, Namslau,
Oels und Bernstadt beschlossen am 14. Juni 1361 eine Satzung mit
Bestimmungen über die Kleidung der Meister und Gesellen, den Gesellenlohn
und bestimmte Handwerksbräuche. (Quelle: Wissel, Rudolf, Des alten
handwerks Recht und Gewohnheit. Band 2, S. 66. Berlin 1974.)
Ich habe auch Zugang zu der Satzung von 1361, möchte diese aber nur über das
Netz mitteilen, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird. Es handelt sich um 2
Druckseiten.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Bernert
Tel.: (05 61) 2 22 46
Mail: helmut.bernert@t-online.de