Scheidungsunterlagen

Ein freundliches Hallo an alle Listenmitglieder!

Ich w�rde gerne einmal anfragen, ob sich einige unter Euch eventuell mit
Scheidungsurkunden auskennen? Da es einige Scheidungen in meiner Familie
gegeben hat, habe ich mir �berlegt, ob es sinnvoll sein k�nnte, die
dazugeh�rigen Scheidungsurkunden anzufordern?

Wobei sich mir aber die Frage stellt, ob man als direkter Nachkomme
�berhaupt zum Erhalt von Scheidungsunterlagen anderer Familienmitglieder
berechtigt ist? (Dieselbe Frage h�tte ich �brigens auch f�r den Bereich von
Arbeitsunterlagen, denn gleich einige meiner Vorfahren haben in Hamburg bei
der Post gearbeitet).

Da ich selber noch nie eine Scheidungsurkunde zu Gesicht bekommen habe, bin
ich mir unsicher, ob der Inhalt einer Scheidungsurkunde f�r Ahnenforscher
�berhaupt von Interesse ist? Ob zum Beispiel der Scheidungsgrund, die L�nge
der Trennung oder sonstige interessante Daten in ihr enthalten sind?

Vielleicht hat der eine oder andere von Euch ja bereits Erfahrungen auf
diesem Gebiet und kann mir ein wenig davon berichten?

Mit freundlichen Gr��en aus einem leider grau-tr�bem Bayern,

von Birgit Wellmann

Guten Tag,

Scheidungsunterlagen k�nnen von Angeh�rigen in gerader Linie nur dann beim
Gericht angefordert werden, wenn man das Interesse glaubhaft machen kann (
schriftlicher Nachweis �ber eine Erbschaftsangelegenheit,
Grundst�cksangelegenheit, usw.) �ltere Unterlagen befinden sich in den
Landesarchiven und k�nnen eingesehen werden.
Da ich ja pers�nlich auch ein Scheidungsurteil besitze, allerdings aus dem
Jahre 2000 stehen folgende Angaben in dem Urteil :
Name, Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort der Parteien, derzeitige
Anschrift, Namen und Daten zu Kindern und Rechtskr�ftigkeit des Urteils.
Urteile vor 1979 beinhalten noch eine Angaben des Scheidungsgrundes der aber
nichts mit dem tats�chlichen Scheidungsgrund zu tun haben muss ( Kr�mel im
Bett waren ja auch ein Scheidungsgrund ! ).
Gleiches gilt f�r Unterlagen �ber Arbeitnehmer.
Die Unterlagen sind einsehbar, wenn sie vor 1873 ausgestellt sind, ansonsten
sind Nachweise der Berechtigung n�tig.

Viele Gr��e
Michaela (Ritter)

(Administrator bei www.ahnenforschung.org)

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo,

zu den Scheidungsunterlagen.
Es w�re ja schlimm, wenn jeder (?) die Scheidungsunterlagen
einsehen k�nnte. Es sei denn, man ist an den
"Schlammschlachten"
der Parteien interessiert, und das ist ja nun sehr intim und
pers�nlich. Die Richter haben sich teils auch sehr an den
"Gr�nden" erg�tzt und ausgiebig behandelt.
Erbschaftsangelegenheiten wurden meist in einem
gesonderten Verfahren behandelt, sofern �berhaupt Besitz vor-
handen war. Und hier vertrete ich auch eine Einsichtnahme.
Ansonsten lehne ich sie ab.
Wenn ich bedenke, da� ich nicht einmal die Heiratsurkunde
meiner Tante bekomme, die doch nichts weiter als ein Datum
beinhaltet ! Das ist doch mit einer Scheidung gar nicht zu
vergleichen.

Bitte nicht falsch verstehen, aber eine Einsichtnahme in so
pers�nliche Dinge, doch eigentlich sicher nur f�r die Ahnen-
forschung, halte ich nicht f�r angebracht.

Gr��e an alle
Gerda

Hallo Gerda,

Scheidungsunterlagen k�nnen von jeder Person im Landesarchiv eingesehen
werden, sofern das Urteil vor 1873 erlassen wurde, ansonsten fallen sie
unter das Datenschutzgesetz.
Sofern jemand die Urteile, die nach 1873 erlassen wurden sind, einsehen
will, muss er nachweise, das er ein berechtigtes Interesse hat und das
bedeutet, das man nachweisen muss, das diese Unterlagen f�r eine aktuelle
Erbschafts- oder Grundst�cksangelegenheit wichtig sind ( Schreiben des
zust�ndigen Gerichts).
Ahnenforschung begr�ndet kein berechtigtes Interesse !

Das Scheidungsurteile etwas sehr pers�nliches sind, ist absolut richtig
jedoch kann man davon ausgehen, das Personen, die vor 1873 geschieden
wurden, bereits verstorben sind und ein Brief an die Urgro�mutter vom
Urgro�vater kann auch etwas sehr pers�nliches sein, den man dann trotzdem
liest.

Viele Gr��e
Michaela

(Administrator bei www.ahnenforschung.org)

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo Birgit

Ich wollte die Scheidungsunterlagen meiner Gro�eltern von 1936 haben. Durch
die Heirtsurkunde waren mir auch das zust�ndige Gericht und das Aktenzeichen
bekannt. Als Antwort kam, das die Unterlagen nach 50 Jahre sp�testens
vernichtet werden. Ich war also zu sp�t :wink:

Sch�ne Gr��e
Barbara

Hallo Michaela,

stimme Dir vollkommen zu. Mu� zu meiner Schande gestehen, da�
ich statt 1873 = 1973 gelesen oder gedacht habe. Deshalb mein
Einwand. Ich war stark irritiert.

Danke f�r die Aufkl�rung.

Freundliche Gr��e
Gerda