Hallo, hallo,
wenn ich mich recht erinnere, liefen Scheidungen vor etlichen Jahrzehnten evtl. über die Staatsanwaltschaft, oder diese war wenigstens daran beteiligt. 1973 begann ich meine Ausbildung bei der Justiz, da war schon lange das Landgericht zuständig. Um 1978 herum wurden die Scheidungen dann auf das neu gegründete Familiengericht beim Amtsgericht übertragen. In NRW werden aktuell Scheidungsakten komplett von der Vernichtung ausgeschlossen. Wenigstens das Scheidungsurteil sollte aber schon immer von der Vernichtung ausgeschlossen sein, denn es gibt ja auch erbrechtliche Gesichtspunkte. Aktuell erlischt das Erbrecht eines Ehepartners mit Einreichung oder Zustellung des Scheidungsantrages. Bei Gelegenheit werde ich das mal testen, ich meine, ich hätte eine Scheidung nach 1875 in Dortmund, daher die Vermutung mit der Staatsanwaltschaft. Die Unterlagen habe ich gerade ausgelagert. Heirat, Scheidung, Kinder sollten eigentlich auf der Erstschrift der Geburtsurkunde der Ehegatten a
ls Randv
ermerk notiert sein.
Viele Grüße. Cornelius (Ritter)
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Das Scheidungsurteil dürfte schon nicht mehr in den Gerichtsarchiven zu
finden sein. Als ich vor fünf Jahren die Unterlagen meines Vaters (Scheidung
1968) angefordert habe, waren sie grade dabei sie zu vernichten. Ich habe
sie noch bekommen.