Hallo Herr Thiele,
da Ehen vor Gericht geschieden werden, sind die Akten dort archiviert, bzw. wurden an das zuständige Staats- bzw. Landesarchiv abgegeben. Das Standesamt erhält eine Information, da sich nach Rechtskraft der Scheidung natürlich der Familienstand geändert hat.
Sofern Scheidungsakten noch beim zuständigen Gericht lagern, ist es sehr schwierig eine bestimmte Akte zu finden, denn sie werden nicht nach Namen oder Datum geordnet, sondern nach Aktenzeichen. Mit Glück findet man das Aktenzeichen und Datum einer Scheidung auf einer Personenstandsurkunde.
Beste Grüße
Gerda Singh