Hallo Guenter,
da wirst Du vermutlich auf Grund der Datenschutzgesetzgebung noch keine Chance haben, Auskunft zu bekommen. Diese Daten sind selbstverständlich beim Standesamt registriert. Auch bei den zuständigen Gerichten würdest Du Akten finden. Diese werden aber, wie teilweise auch die Testaments- und Nachlaßakten, von den staatlichen Archiven für nicht archivwürdig erachtet und darum vernichtet.
Erst wenn das Personenstandsrecht geändert ist, werden die Standesamtsunterlagen in die örtlichen Archive übernommen. Zugänglich sein werden sie aber vermutlich erst 110 Jahre nach Geburt oder 30 Jahre nach Tod. Also kannst Du schon einmal ausrechnen, wann Du die Scheidungsdaten einsehen kannst.
Gruß Matthias Roese