Scheidungen

Hallo Freunde, ich war überrascht bei Trauungseinträgen in ev. Kirchenbüchern Westpreussens der ersten Hälfte

des 19. Jahrhunderts statt Junggeselle oder Witwer die Bemerkung " abgeschieden" zu lesen.

Unter welchen Bedingungen wurden in der ev. Kirche Ehen geschieden, bzw. Geschiedenen der kirchliche Segen einer zweiten Heirat erteilt?

In dem gefundenen Fall haben beide Ehepartner eine zweite Ehe begonnen, die auch mit Kindern gesegnet waren.

Also war eine Kinderlosigkeit kein Scheidungsgrund...
Danke und Grüsse
Peter Knuth, Buenos Aires.-

Hallo Peter,

nach dem Verständnis der evangelischen Kirche ist die Eheschließung kein Sakrament, sondern "ein weltlich Ding" (so schon Martin Luther). Die evangelische Trauung ist der Sache nach deshalb nur eine religiöse Feier der weltlich bereits zuvor vollzogenen Eheschließung. Ein tiefschürfendes Ehe- und Scheidungsrecht hatte und hat die protestantische Kirche deshalb nicht. Folgerichtig gab und gibt es auch kein grundlegendes Problem, (weltlich) geschiedene Personen (erneut) kirchlich zu trauen.

Guten Morgen,

abgeschieden hat nichts mit Scheidung zu tun, sondern ist ein anderes Wort f�r gestorben/verstorben -

freundliche Gr��e

Gabriele (Wiechert)

Hallo in die Runde,

vor Einführung der Zivilehe wurde sehr wohl von der ev. Kirche ein schriftlich vorgebrachtes Scheidungsbegehren von einem Consistorium geprüft, ob dem Scheidungsbegehren stattgegen werden soll und auch festgestellt, ob den Kontrahenten nach Ablauf der gesetzlichen Frist
- 1 Jahr- erlaubt sein soll, wieder zu heiraten.
Leider ist es ja nicht möglich, das mir in Kopie vorliegendes Protokoll aus einem Heiratsregister über die Liste zu verbreiten. Interssierten maile ich es aber gerne zu.

Es stammt aus dem Herzogtum Schleswig ist vom 21. Jan.1802.
Viele Grüße aus Holstein

Peter