Schaffner

Liebe Listenmitglieder,

kennt jemand den genauen Unterschied zwischen einem Amtskeller und einem Schaffner - speziell in der Pfalz?

Kann es sein, daß ein Schaffner vorwiegend der Verwalter eines Klosterguts war?

Viele Grüße
Katharina Bürger

Guten Abend.
Erich Wasmansdorf/Bernhard Gondorf - Alte deutsche Berufsnamen und ihre Bedeutung:
Kell(n)er: Amtmann, Gutsverwalter, Rentmeister
Schaffner - Verwalter, Steuereinnehmer; auch Vertreter eines Richters oder eines Meiers

Rudi Palla - Verschwundene Arbeit:
Keller, Kellner: mhd. kellaere, keller "Kellermeister, Verwalter der Eink�nfte" (an H�fen, in Kl�stern usw.) Auch ostdeutsch-schlesisch Kellert, Kaller(t)

Bei Eike Pies "Z�nftige und andere alte Berufe" steht �ber Kellner:
Steuereinnehmer
Zu den Einnahmen von weltlichen und kirchlichenF�rsten und Territorialherren sowie von St�dten geh�rten seit alten Zeiten zahlreiche direkte und indirekte Abgaben, die B�rger und Bauern zu entrichten hatten. Die herrschaftlichen Steuerabgaben in Naturalien und/oder barer M�nze wurden von beamteten Kellnern (auch Amtssch�sser, Schaffner) erhoben und von Rentmeistern (auch Schl�ter) verwaltet.St�dtische Steuern wurden von Stadtrechnern (= K�mmerern) erhoben und eingef�hrte Waren zum Schutz der z�nftigen Handwerker und Kaufleute bei den Z�llnern (auch Aufschl�ger, Mautner, Mitter, M�tter) an den Stadttoren versteuert. Mit der Eintreibung von Steuern (althochdeutsch stiura = St�tzung) wurden h�ufig auch Juden beauftragt.Schon im Altertum bestand in �gypten, Griechenland und Rom ein entwickeltes Steuersystem. Im germanischen Gebiet erfolgte die Deckung der staatlichen Bed�rfnisse aus den Ertr�gen des verlehnten Dom�nenbesitzes der Krone und der Territorialherren sowie aus Dienstleistungen der Vasallen. Fr�h haben die St�dte ihre �ffentliche Wirtschaft auf Steuern aufgebaut.Im deutschen Reich und in den Territorien wurden Steuern bis ins sp�te Mittelalter nur zu au�erordentlichen Anl�ssen (z.B. die T�rkensteuer w�hrend der T�rkenkriege) erhoben. Zun�chst waren Grund- und Kopfsteuer �blich. Seit dem 14. Jhdt. wurden Verbrauchs- und Umsatzsteuer eingef�hrt. Sp�ter entwickelten sich neben dem in s�ddeutschen Staaten vorherrschenden Ertragssteuersystem in Sachsen, Preu�en und anderen norddeutschen Staaten das Personalsteuersystem. Aus der Verschmelzung dieser beiden, erg�nzt durch Verbrauchssteuern und Z�lle, entwickelte sich das moderne Steuersystem.Die wichtigste direkte Steuer war die Schatzung, die nach der Sch�tzung der Verm�gensverh�ltnisse der Zensiten (= Steuerpflichtigen) festgelegt wurde. Steuerobjekt war das gesamte Verm�gen, seit dem 18. Jhdt. die "Mannschaft", d.h. die Familie, wobei der Haushaltsvorstand zur Zahlung verpflichtet war. Die Bede, die als Abgabe besonders der Landesverteidigung diente, wurde bittweise erhoben. Der zehnte Pfennig war eine allgemeine Besitzwechselsteuer, die im Falle des Wegzugs einer Person aus den landesherrlichen Grenzen f�llig wurde und 10 % des gesamten ver�u�erten und mitgef�hrten Verm�gens ausmachte. Davon erhielt die Stadt wie auch vom Loskaufgeld ein Drittel. Vom Manumissionsgeld, das f�r die Entlassung aus der Leibeigenschaft gezahlt werden mu�te, erhielt die Stadt gew�hnlich 20 %.Eine weitere st�dtischen Einnahmequelle war neben Einfuhrz�llen das Marktstandgeld, das zwischen den Landesherren und der Kommune geteilt wurde. Die Marktherren bem�hten sich um eine �bersichtliche Gestaltung des �ffentlichen Handels.Dabei dienten Wechselbuden, in denen die g�ltige M�nze getauscht werden konnte,sowie die strenge �berwachung von Ma�en und Gewichten der wirtschaftlich g�nstigen Entwicklung des Marktgeschehens.Nutzungs-, Verm�gensverkehrs- und Verbrauchssteuern f�llten die S�ckel von F�rsten und St�dten. So hatten die B�rger in einigen St�dten u.a. auch f�r die Benutzung der herrschaftlichen Backh�user und Bannm�hlen zu zahlen. Ferner mu�te die herrschaftliche oder st�dtische Bannwaage gegen Entrichtung von Wiegegeld benutzt werden.Weitere Einnahmen f�r die Stadt kamen von dem B�rger- und Beisasseneinzugsgeld,aus dem Strafgeld f�r Wald- und Flurfrevel, vom Beerdigungsl�utegeld, dem Ohmgeld,das auf den Weinverbrauch gelegt wurde, sowie aus dem Geb�hreneinzug f�r die Benutzung st�dtischer Wege und Pl�tze. Ferner wurden Ofen- und Salzgeld, Korn-,Fleisch- und Weinbeden erhoben. Gezahlt wurde auch f�r die Befreiung von Nachtselde und Bannwein.Der unfreie Bauer hatte neben den Landessteuern und der Verrichtung von Fronarbeiten f�r den Territorialherren diesem eine gro�e Zahl von Abgaben zu leisten. Dazu geh�rten u.a. Leibbede, Besthaupt, kleiner Zehnte und gro�er Blutzehnte, Fastnachts-, Hals-, Haupt-, Gau-, Herd-, Rauch-, Vogt-, Holz-, Laub-, Weid-, Buben- und Leibh�hner sowie mancherlei Zwangs-, Bann- und weitere Steuern. Naturalabgaben waren dem herrschaftlichen Kellner in die Zehntscheune zu liefern, Geldabgaben direkt dem Rentmeister abzuf�hren.

Gru�
Horst Rauschenberg

Liebe Listenmitglieder,

kennt jemand den genauen Unterschied zwischen einem Amtskeller und einem Schaffner - speziell in der Pfalz?

Kann es sein, da� ein Schaffner vorwiegend der Verwalter eines Klosterguts war?

Viele Gr��e
Katharina B�rger