[SBD-L] WG: Darstellung des Hochzeitsdatum bei 2 Einträgen ?

Hallo zusammen,

Ich benutze Stammbaumdrucker 8 Premium (64 Bit) , Version 8.0.1.0
(14.03.2019)

Mein Problem: bei den Ehen, die 2 Einträge haben (Standesamt und Kirche, mit
Datum und Ort) wird beim Vorfahrenbaum weder die Kennzeichnung für die Ehe
noch Datum/Ort der Eheschließung angezeigt.

Die Daten sind als gedcom-Daten importiert (Quelle ist GrampsAIO64-5.0.1-1)

Ich hab verschiedene Änderungen in den gedcom-Importoptionen als auch in den
Baumansichtsoptionen probiert, komme aber leider nicht weiter.

Hier ein exemplarischer Auszug aus der gedcom-Datei (ich hoffe, das ist der
relevante Teil)

0 @F0614@ FAM

1 HUSB @I0067@

1 WIFE @I1638@

1 MARR

2 TYPE Standesamt

2 DATE 20 JUL 2013

2 PLAC Rüsselsheim, Kreis Groß-Gerau, Hessen, Deutschland

2 ADDR

3 CITY Rüsselsheim

3 STAE Hessen

3 CTRY Deutschland

1 MARR

2 TYPE Kirche

2 DATE 27 JUL 2013

2 PLAC Rüsselsheim, Kreis Groß-Gerau, Hessen, Deutschland

2 ADDR

3 CITY Rüsselsheim

3 STAE Hessen

3 CTRY Deutschland

1 CHIL @I1730@

1 CHAN

2 DATE 25 DEC 2017

3 TIME 10:02:24

0 @F0615@ FAM

In den Personendaten bei den entsprechenden Personen werden Partner und Kind
aufgeführt. Aber bei „Status der Partnerschaft“ ist „unbekannt“ markiert.
Ich vermute, dass ich bei den gedcom-Import-Optionen etwas übersehen habe

Aktueller Stand der Optionen:

* Standesamtl oder kirchl Heiratsdaten: „als einfache übernehmen, wenn
sie alleine vorkommen“ ist markiert
* Standesamtl oder kirchl Heiratsdaten: „gegenseitig austauschen“ ist
NICHT markiert

Hat jemand eine Idee, was ich hier machen kann?

Vielen Dank,

Eckhard Genßmann

Hallo,

für die vorliegende Heiratsdaten-Codierung müssen die Gedcom-Optionen auf der Registerkarte "Heiratsdaten-Codierung" im Bereich "Benutzerdef. MARR-Typen" geändert werden:

"2 TYPE CIVIL" ändern in "2 TYPE Standesamt"
"2 TYPE RELI" ändern in "2 TYPE Kirche"

Damit neu importieren, und die doppelten Heiratsdaten werden erkannt. Die Wörter CIVIL und RELI entsprechen den "Gedcom L"-Vereinbarungen; daher werden sie im Auslieferungszustand verwendet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ekkehart v. Renesse