Hallo,
ich suche ein Tool (am besten Kommandozeile / DOS), mit dem ich in einer bestehende
GEDCOM-Datei die Geburts- /Todesdaten von lebenden Personen automatisch löschen
lassen kann.
Denn nach dem Datenschutz, dürfen die Daten nicht veröffentlicht werden, wenn die Person
innerhalb der letzten 100 Jahre geboren ist und nicht vor mind. 30 verstorben ist.
Damit könnte ich vor dem Weitergeben meiner GEDCOM-Daten die o.g. Daten auf einmal
entfernen lassen, da mein Genealogie-Programm diese Funktion leider nicht aufweist.
Grüße und Dank
Ulli Heist
Hallo Ulli Heist,
ich suche ein Tool (am besten Kommandozeile / DOS), mit dem ich in einer bestehende
GEDCOM-Datei die Geburts- /Todesdaten von lebenden Personen automatisch l�schen
lassen kann.
Denn nach dem Datenschutz, d�rfen die Daten nicht ver�ffentlicht werden, wenn die Person
innerhalb der letzten 100 Jahre geboren ist und nicht vor mind. 30 verstorben ist.
Damit k�nnte ich vor dem Weitergeben meiner GEDCOM-Daten die o.g. Daten auf einmal
entfernen lassen, da mein Genealogie-Programm diese Funktion leider nicht aufweist.
wenn man die Gedcom-Datei nach gedbas.genealogy.net hochl�dt,
werden Lebend-Daten automatisch rausgefiltert.
Moin Ulli,
Denn
nach dem Datenschutz, dürfen die Daten nicht veröffentlicht
werden, wenn die Person innerhalb der letzten 100 Jahre
geboren ist und nicht vor mind. 30 verstorben ist.
woher hast Du denn diese Zahlen, kannst Du eine Quelle benennen?
Hallo!
vermutlich (!) kommen diese Zahlen aus § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz
(http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/barchg/barchg.htm).
Regelungsgegenstand dieses Gesetzes ist aber NICHT, was der private
Ahnenforscher veröffentlichen bzw. nicht veröffentlichen darf. Insofern
dürfte die vorstehend zitierte Aussage wohl rechtlich unzutreffend sein.
Grüße
Ulrich Kretschmer
PS: Im Personenstandsgesetz
(http://www.gesetze-im-internet.de/persstdg/index.html) - steht zu diesem
Thema nichts (siehe § 61 dort).
Ebensowenig ist das im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Wobei dieses
(http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/) nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 m.E.
für die private Ahnenforschung eh nicht gilt.
Einen Artikel zum Thema gibt es auf
Computergenealogie/2001/09 – GenWiki - aber leider
nur als Anriß. Früher war mal der komplette Artikel (unter anderem Link)
online...
Hallo,
wenn die Person innerhalb der letzten 100 Jahre
geboren ist und nicht vor mind. 30 verstorben ist.
woher hast Du denn diese Zahlen, kannst Du eine Quelle benennen?
Ich habe bei der VHS-Kaiserslautern einen Kurs (1112) für Ahnenforscher belegt.
In diesem Kurs hieß es:
'Die Daten von lebenden Personen unterliegen den Regelungen des Datenschutzgesetzes.
Es gibt auch einen Schutz nach dem Tod, der in Archivgesetzen mit ca. 30 Jahren nach dem
Tod veranschlagt wird. '
Wenn bei einer Person kein Todesdatum angegeben ist, kann man meines erachtens ein
max. Alter von 100 Jahren annehmen.
Da ich nicht noch ein zusätzliches Ahnenforschungsprogramm verwenden möchte, wäre es
toll, wenn es ein Tool geben würde, daß mir den 'Datenschutz' nachträglich erledigt.
(Also Geburts- und Todeseinträge löscht, wenn 100/30-er Regelung zutrifft.)
Grüße und Dank
Ulli
Hallo, Ulli
Über die Datenschutzregelungen wurde von anderer Seite schon geantwortet.
Die Sicherstellung des Datenschutzes durch Maßnahmen im Programm halte ich
für sehr wichtig. Ein Programm das hier keine Arbeitshilfen gibt, sollte
nicht am Markt sein. Es gibt mittlerweile mehrere Programme die auch die
nachstehenden Funktionen bieten.
Schau mal nach dem Programm Legacy 6.0, dass ich benutze.
Dieses Programm wurde in den letzten Jahren in die deutsche Sprache
übersetzt. Auch die Hilfeanleitung ist fertig übersetzt.
Das Programm kann in der Standard Version kostenlos heruntergeladen werden.
Will man die erweiterten Funktionen später nutzen, so ist der Erwerb einer
Lizenz für rund $ 21 erforderlich. Nach Eingabe der Lizenznummer sind die
erweiterten Versionen ohne Neuinstallation verfügbar.
Hier: http://legacyfamilytree.de/
Bitte einen Download nur von dieser Seite vornehmen und nicht von einer
englischsprachigen Seite. Dort ist die mehrsprachige Version nicht
verfügbar.
Vor einem Jahr gab es über die Version 5.0 einen Test in der Zeitschrift
Computergenealogie.
Mit diesem Programm können Personen deren Todesdatum fehlt, an Hand einer
einzugebenden Frist zum Geburtsdatum, 100 oder x Jahre als gestorben
markiert werden.
Beim Gedcom Export können die Daten von lebenden und vertraulich markierten
Personen vom Export ausgeschlossen oder deren Daten unterdrückt werden. Der
Name lebender Personen kann in "lebend" geändert werden.
Bei den Druckausgaben kann die Vertraulichkeit lebender Personen ebenfalls
wie beim Export gewahrt werden.
Seit dem 31. Mai 2006 liegt die Version 6.0.0.101 vor. Ich nutze stets die
neueste Version.
Das Programm lebt. Es gab bisher mehrmals im Jahr neue Versionen. Diese
können ohne Schwierigkeiten die bestehende Installation ersetzen. Bitte den
Artikel Installation in der oben genannten Webseite beachten.
Für die Webseiten-Darstellung werde ich phpgedview-4.0 nutzen. Meine noch im
Aufbau befindliche Seite kann hier schon angesehen werden.
http://roclawski.eu/phpGedView-4.0-D2A/
Auch dieses Programm bietet umfangreiche Einrichtungen um den Datenschutz
sicherzustellen.
Grüße aus dem Trierer Umland.
Norbert (Roclawski)
Hallo Ulli
wenn Du folgenden Passus in eine Suchmaschine (z.B. Google) eingibst, kommen
�ber 80.000 Eintr�ge:
"schutzw�rdige Belange Dritter".
Das sind aber meist Vorschriften in Archivgesetzen, Datenschutzgesetzen,
Personenstandsgesetz, die dann zu beachten sind, wenn man das entsprechende
Archivgut benutzen will.
Da sind z.B. folgende Gesetze zu nennen, in denen die u.a. auch von Dir
genannten
Fristen (10 Jahre, 30 Jahre, 100 Jahre, 90 Jahre usw. - diese Fristen
haupts�chlich in Archivgesetzen) enthalten sind.
Personenstandsgesetz � 61 Abs. 1
http://www.gesetze-im-internet.de/persstdg/index.html
Bundes-Datenschutzsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html
und
http://wiki.genealogy.net/wiki/Projekt_OFB#Datenschutz
Bundesarchivgesetz, � 5
http://bundesrecht.juris.de/barchg/__5.html
Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der
Evangelischen Kirche der Union
(Archivgesetz-ArchG) Vom 6. Mai 2000; � 7 Schutzfristen
http://www.uek-online.de/uek/aufgabenfelder/recht/archivg.html#1schutz
und
Kirchengesetz �ber die Sicherung und Nutzung von Archivgut der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD-Archivgesetz), vom 9. November 1995, � 9
Schutzfrist
http://www.ezab.de/d/2a.html
wrote:
Da ich nicht noch ein zusätzliches Ahnenforschungsprogramm verwenden möchte, wäre es
toll, wenn es ein Tool geben würde, daß mir den 'Datenschutz' nachträglich erledigt.
(Also Geburts- und Todeseinträge löscht, wenn 100/30-er Regelung zutrifft.)
Mein Programm Familienbande <http://www.familienbande-genealogie.de> hat eine entsprechende Funktion. Gedcomim-/-export sind vorhanden, aber noch nicht vollständig.
In den Einstellungen kannst Du unter Datenschutz einstellen, ab wann der Datenschutz gelten soll und was im Bedarfsfall ausgegeben wird.
Da es kostenlos ist, kannst Du selber entscheiden, ob es für Deinen Zweck geeignet ist.
MfG, Metti.