[S-A] Amts- und Landrichter, Gerichtsschöppen in Kursachsen

Liebe Forscherfreunde,

in meiner FRITSCHE-DB konnte ich folgendes finden:

Nach der Mitte des 18. Jh. ist ein Anspänner Thomas FRITSCHE in Reinsdorf
bekannt, den ich allerdings leider noch nicht mit meinen FRITSCHE-Stammdaten
verknüpfen konnte und der offenbar nicht im KB-Register auftaucht (soweit mir
das eine nette Forscherkollegin vor zwei Jahren mal abgeschrieben hatte). In den
Forschungsunterlagen meiner Mutter habe ich allerdings sein genaues Geburtsdatum
von 1739 gefunden, also muß sein Taufeintrag bei den von ihr noch zu DDR-Zeiten
von hier aus veranlaßten Nachforschungen doch irgendwo gefunden worden sein.

Dessen Frau wird 1767 Taufpatin bei meinen FRITSCHE in (Teutschenthal-)Eisdorf
und er dort als "Anspänner und Einwohner zu Reinsdorf" bezeichnet wird. Also hat
hier wohl, auch nach 37 Jahren, die Familienbande zwischen Eisdorf und Reinsdorf
noch Bestand gehabt. Im Jahr 1789 starb Thomas FRITSCHE als "Nachbar und
Einwohner auch Gerichtsschöppe allhier" (in Reinsdorf) - das ist im KB zu
finden.

Dieser Thomas FRITSCHE (aber aus welchem Verwandtschaftverhältnis?) könnte also
evtl. der Grund gewesen sein, daß das FRITSCHE-Gut in Reinsdorf nicht den beiden
erwähnten Söhnen übergeben, sondern vielleicht "zwischenverpachtet" wurde, bis
er ca. 1760 das Gut selbst übernehmen konnte.

Der Erbregel nach müßte er dann der jüngste (mir bisher jedoch nicht als solcher
bekannte) Sohn meines Ahnen gewesen sein - kann man dies so ableiten?

Die Konstellation wäre dann vielleicht folgende gewesen:
1. Der ältere Sohn (* 1709) hatte von vornherein keine Aussicht auf das Gut, da
ein jüngerer Bruder (* 1718) da war. Also orientierte er sich entsprechend und
heiratete er 1732 nach Eisdorf.
2. Der jüngere, bis dahin erbberechtigte Sohn mußte 1738 erkennen, daß sein
Vater im Juni 1739 im Alter von 60 Jahren noch einen Nachkömmling bekommen
würde, und heiratete daher 1739 nach Eulau (blieb aber aus irgendeinem
Besitzgrund noch mindestens 21 Jahre lang von dort aus Gerichtsschöppe in
Reinsdorf - vielleicht hatte auch er einen kleineren Besitzanteil am Gut, den er
aber dem Nachkömmling zur Verfügung stellte?)
3. Der Nachkömmling Thomas FRITSCHE, als nunmehr jüngster Sohn, war beim Tod des
Vaters erst 11 Jahre alt, also wurde das Gut "zwischenverpachtet.
4. Mit seiner Volljährigkeit konnte der Jüngste, Thomas FRITSCHE, dann das Gut
ca. 1760 als Anspänner übernehmen, wurde auch Gerichtsschöppe.

Viele Grüße,

Jürgen