Lieber Herr Cegla,
vielen Dank für Ihre interessante Mail. Übrigens habe ich in dem Buch mittlerweile auch einen Karl Friedrich ZEGLA gefunden, Sohn des Burggräflich Dohnaschen Brauurbarpächters und späteren Bürgermeisters von Bernstadt Balthasar ZEGLA. Karl Friedrich ZEGLA, geboren 1663 in Groß Wartenberg, wurde 1688 Pastor zu Elgut und 1697 evangelischer deutscher Pastor zu Medzibor [= Neumittelwalde], wo er am 19.12.1700 starb.
Zunächst zu Ihrer Frage nach der allgemeinen Konfessionsverteilung: Der Kreis Groß Wartenberg war 1905 zu 60 % evangelisch. Bei den Orten Türkwitz, Münchwitz und Baldowitz ergibt sich aber ein ganz anderes Bild. Das liegt nicht nur daran, dass diese Orte zur Freien Standesherrschaft Groß Wartenberg gehörten, die im Gegensatz zum Fürstentum Oels zeitweise katholisch war, sondern auch an der engen Beziehung gerade dieser Orte zum Breslauer Domkapitel und zum Stift U. L. Fr. auf dem Sande zu Breslau.
Türkwitz, Landgemeinde: 627 Einwohner,
davon 16 evangelisch, 603 katholisch und 8 andere Christen
Türkwitz, Gutsbezirk: 35 Einwohner,
davon 24 evangelisch und 11 katholisch
Münchwitz, Landgemeinde: 503 Einwohner,
davon 2 evangelisch und 501 katholisch
Baldowitz, Landgemeinde: 392 Einwohner,
davon 63 evangelisch und 329 katholisch
Baldowitz, Gutsbezirk: 45 Einwohner,
davon 37 evangelisch und 8 katholisch
(Quelle: Gemeindelexikon 1898, Stand: 02.12.1895)
Scannen konnte ich den Text leider nicht, u.a. weil es Fraktur-Schrift und sowieso schon schlecht lesbar ist. Folgende Angaben habe ich gefunden:
Türkwitz, polnisch Turkow, Gut und Gemeinde. Das in der Bistumsurkunde vom 9. August 1245 genannte Turcovici. Es war vom Bischof zu deutschem Recht ausgesetzt jedenfalls schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Der Liber fundationis (1305) nennt es Turchowitz und bezeichnet es ausdrücklich als bischöflichen Besitz (villa est episcopalis), das, ohne Schulzen, dem Bischofe 30 Maldraten und ebensoviel Vierdunge zinste. Es gehörte zu jenen bischöflichen Besitzungen, welche Bischof Konrad (1417 bis 1447) verpfändete, um die nötigen Mittel zu gewinnen, denen er als Landeshauptmann von Schlesien zur Organisierung der langen und schweren Hussitenkriege bedurfte. Eine alte handschriftliche Nachricht meldet hierüber folgendes: "Turckaw im Wartenbergischen. Anno 1462 hat Episc. Jodocus auf dieß dem Hansen Unruhe und seinem Eheweibe vom Bischof Conrado per 230 Marck verpfändete und hernach an den Herzog Conradum Album zu Wohlau kommene Tischgut über vorige 230 Marck noch 100 Marck und also 330 Marck Gr. zu Ablösung des Hauses und Stadt Canth Ihme Herzog Conraden wiederkäuflich verschrieben." -
Es ist wahrscheinlich, dass Türkwitz später seitens des Domkapitels eingelöst worden ist. Als 1570/71 die Standesherrschaft Wartenberg durch Kauf in den Besitz des Freiherrn Georg von BRAUN kam, geriet letzterer wegen Türkwitz in Streit mit dem Domkapitel. Im Repertorium Kaiserl. Rescripte ans schlesische Oberamt heißt es zum Jahre 1573: "Bischöfl. Protestiren und Anmelden beym Oberrecht, auch H. BRAUNs Reprotestiren wegen des Dorfs Turkaw in der Herrschaft Wartenberg, welches ein Pfandschilling und ein Satz vom Stift. Item Malzanischer unmündiger Herrschaft Vormünderer Protestation contra des Capituls St. Johannis vermeinten Rechts in dem Dorff Turckaw". Wie der Streit beglichen wurde, hat sich nicht ermitteln lassen; jedenfalls aber hat sich der Standesherr im Besitz des Dorfes behauptet. Für das Recht, freies Brennholz sich vor die Häuser führen zu dürfen, zinste die Gemeinde jährlich der Herrschaft von jeder Feuerstätte 1 Scheffel sogenannten Forsthafer. Außer der bedeutenden Freischölzerei gab es 25 Bauern, welche 64 Taler bar, 64 Kapaunen, 13 Schock 3 Mandel Eier und 86 1/2 Stück Gespinst umsonst an die Herrschaft jährlich zu entrichten hatten. Das herrschaftliche Vorwerk heißt Briese.
Münchwitz, polnisch Mnichowice, Gemeinde. 1220 wird der Ort Choschnow villa genannt, 1250 Chosno, 1276 Chosnewe. Bei der Aussetzung zu deutschem Recht waren 15 Hufen dem Herzog verblieben, welche er seinem Diener, dem Ritter Heinrich von Blesow, übertrug. Nach dessen Tode gab der Herzog mittels Urkunde vom 21.6.1290 diese 15 Hufen dem Sandkloster behufs Einverleibung ins Stiftseigentum wieder zurück. Von jener Zeit ab führte das Dorf den deutschen Namen Münchwitz, auch Münchsdorf oder Mönchsdorf; der bisherige polnische Name Chosno verschwand ganz, dafür kam die polnische Bezeichnung Mnichowice - als genaue Übertragung der deutschen - in Gebrauch. Von einem herrschaftlichen Vorwerk zu Münchwitz ist nichts bekannt; jedenfalls hat das Stift die 1290 ihm abgetretenen 15 Hufen wieder ausgetan. Das Dorf umfaßte im ganzen 40 Hufen, von welchen 4 freie dem Scholzen, 36 zinspflichtige der Bauerschaft gehörten. Unter Abt Thomas FALKENHEIN (1503-1539) wurde die Scholtisei geteilt derart, daß die Hälfte derselben und der Gerichte mit zwei Freihufen etc. erblich Jan BOGOSCH und seine Nachkommen, die andere Hälfte Wojtek CIOSSEK mit gleichem Recht erhielt. Das Scholzenamt und die Gerichte hatten die beiden fortan "umzechig" jeder 2 Jahre lang von Michaelis bis Michaelis zu verwalten. Wenn der eine das Amt antrat, hatte der andere damit "stille zu stehen". Während seiner Amtszeit genoß der Betreffende den freien Kretscham mit dem freien Bierschank, freiem Schlachten, Brotbacken, Schuh- und Seilverkauf nebst dem dritten Pfennig vom Gericht. Dagegen hatte jeder beim Dreiding den Amtleuten "ein gut Essen" zu machen, die Gemeinde das dritte; er hatte die Zinsen und Renten zu vereinnahmen und "mit genüglicher Verwahrung" ins Stift abzuführen. Beiden Scholzen stand für ihr Besitztum gegenseitig das Vorkaufsrecht zu.
Seit Schlesien unter preußische Herrschaft gekommen, trat bezüglich dieser Rechte und Pflichten eine Änderung dahin ein, daß, während der eine das Scholzenamt bekleidete, der andere den Schank führte.
1598 waren Besitzer der Erbscholtisei Georg GOGOL und Jan KUBLIK. Während die KUBLIKsche Hälfte seitdem in verschiedene Hände gelangte, hat sich die andere bis auf den heutigen Tag [1912] in der GOGOLschen Familie erhalten; ja, der letzte Erbscholz Karl GOGOL brachte 1866 auch die ehemalige KUBLIKsche in seinen Besitz.
Die Obergerichte über Münchwitz waren 1460 herzoglich. Der Standesherr, Burggraf Karl Hannibal von DOHNA, verkaufte sie "infolge Ersuchens und in Anbetracht, dass das Stift U.L.Fr. auf dem Sande zu Breslau dieselben früher schon besessen", im Jahre 1707 dem Abt Balthasar und dem ganzen Konvent für 2.200 Taler. Käufer versprachen zugleich, zu dankbarer geistlicher Erkenntnis zum Seelenheil des Burggrafen bei den gewöhnlichen Suffragiis und Anniversarien ein Memento, wie es andern Stiftswohltätern gegenüber geschieht, aufzuopfern.
Die Gemeinde hatte dem Standesherrn bisher jährlich Martini an Obergerichtszins gegeben: 3 Malter 4 Scheffel Roggen, ebensoviel Gerste, 8 Malter 3 Scheffel 2 Viertel Hafer; ferner 30 Hühner und 17 Reichstaler 10 Groschen Obergerichtsgeld. Nach einem ortsgerichtlichen Attest vom 21. Januar 1817 zinsten die Münchwitzer überhaupt von jeder Hube 3 Reichstaler 10 Silbergroschen bar, ferner 1 Scheffel 10 Metzen Roggen, 1 Scheffel 8 Metzen Gerste, 4 Scheffel 2 Metzen Hafer Breslauer Maß.
In der Nacht vom 15. zum 16. Oktober 1869 vernichtete eine furchtbare Feuersbrunst fast den ganzen Ort, welcher demnächst schöner erstand. [Es folgen noch zwei Seiten über die Filialkirche ad S. Catharinam zu Münchwitz und die Kapelle ad St. Hedwigem bei Münchwitz.]
Baldowitz, Gut und Gemeinde, polnisch Baldowice, wird im Liber fundationis Episcopatus Vratislaviensis (um 1305) als "nova locacio" (neue Anlage) bezeichnet. Gehört seit 1522 zu den Kammergütern der Standesherrschaft Wartenberg.
(Quelle: Geschichte der freien Standesherrschaft, der Stadt und des landrätlichen Kreises Groß Wartenberg von Joseph Franzkowski, Groß Wartenberg 1912)
Viele Grüße von Peter Ebenfeld