Rottmannshagen bei Stavenhagen

Hallo Peter,

Deine Ausführungen sind hochinteressant. Man kann also feststellen, daß in
Mecklenburg im 18. Jahrhundert die Mobilität der Bevölkerung durch den LGGEV
somit erheblich eingeschränkt war. Ein Zuzug in die Städte war demnach
praktisch nur aus anderen Städten möglich, weil die Landbevölkerung auch kaum
Gelegenheit hatte, ein Handwerk zu erlernen, und damit keine Existenz in einer
Stadt aufbauen konnte. Wer also städtische Bürger bei seinen Vorfahren hat,
braucht nicht viel in den Dörfern über deren Herkunft nachforschen. Sie werden
wahrscheinlich aus einer anderen Stadt stammen. Das erleichtert das Suchen
erheblich, denn es gab ja nur wenige Städte.

    Viele Grüße

  F.- Franz Rüther

   Mülheim - Ruhr

Hallo Franz,

das erscheint mir so doch etwas gef�hrlich vereinfacht.

Zur Bev�lkerung aller meckl. St�dte z�hlten neben einer i. d. R. ziemlich
konstanten Zahl von B�rgern eine best�ndig wachsende Zahl sgn. Einwohner
oder Einlieger, die nichtz�nftigen Gewerben nachgingen oder sich als
Dienstpersonal, Tagel�hner oder Ackersleute verdingten. Auch lebten in den
meisten St�dten mehr oder weniger viele Menschen, die durch ihre
Dienststellung (z. B. Landes- oder kirchliche Beamte) besonders privilegiert
waren und einer rechtliche Sonderstellung in den Kommunen hatten. Auch in
deren Umfeld gab es Angestellte in vielf�ltiger Art. Welchen Status der
Landadel mit seinen Stadth�usern hatte, ist bisher kaum untersucht.

All diese Bev�lkerungsgruppen, die man sicherlich der sozialen Unterschicht
zurechnen darf, kann durchaus aus l�ndlichen Gebieten eingewandert sein.
Durch die Situation nach dem 30j�hr. Krieg ist im Gegenteil in vielen
St�dten bis ins fr�he 19. Jh. hinein eine gewisse "Schwammwirkung" zu
beobachten, die sich in kontinuierlichem Anstieg der Bev�lkerungszahlen
dokumentiert. Das �nderte sich gravierend erst nach Aufhebung der
Leibeigenschaft und der daraus erwachsenden Problematik der Heimatlosigkeit,
gepaart in der St�dten mit der Einf�hrung einer Zangsabgabe in die
st�dtische Armenkasse. In vielen St�dten stiegen ab dem 2. Viertel 19. Jh.
die Bev�lkerungszahlen explosionsartig an, was viele der traditionellen
Regelungsmechanismen der "Genossenschaft Stadt" ins Schleudern brachte.
Folge war, da� manche Stadt die Zuwanderung deutlich erschwerten oder
wenigstens sehr genau die wirtschaftliche Situation der Zuwanderer pr�ften.

Auch ein aus dem l�ndlichen Bereich zugewanderter Einwohner einer Stadt
konnte unschwer den sozialen Aufstieg schaffen, beispielsweise einen
Handwerksberuf erlernen und wenigstens als Geselle aus�ben oder sogar
Meister werden, vielleicht (in erster Runge) eine Meisterwitwe heiraten,
dann ein Haus erwerben und damit auch zum B�rger (= rechts- und stimmf�higes
Mitglied der Kommune und quasi Miteigent�mer der Stadt) aufsteigen.
L�ndliche Herkunft galt m. W. nicht als "unehrlich" (unehrenhaft), was eine
Handwerksausbildung h�tte verhindern k�nnen. Und Eheschlie�ungen machten
ohnehin nicht an der Stadtgrenze halt, und das in allen sozialen Schichten.

Beste Gr��e
Peter Starsy