Hallo Frau Carl,
am 25. Nov. hatten wir die unten stehende Korrespondenz über die GenWiki-Einstellung von Rösch-Arbeiten, insbesondere von:
"Grundzüge einer quantitativen Genealogie", Teil A des Buches über "Goethes Verwandtschaft" von 1955 (ca. 80 Seiten, über 40 relevante Grafiken!) von Prof. Dr. Siegfried Rösch" (auch für Freunde
einheitlicher wissenschaftlicher Begriffe innerhalb der Genealogie).
Ich habe Sie seinerzeit, so verstanden, daß Sie sich dafür einsetzen wollen, daß Röschs "Quantitative Genealogie" in die Digitale Bibliothek eingestellt werden soll, was ich seinerzeit sehr begrüßt hatte.
Sehr geehrter Herr Richter,
ich werde diesen Band gern im GenWiki in die Digitale Bibliothek
einstellen. Dort stünde es dann jedem Interessierten zur Verfügung.
Wie wollen wir jetzt vorgehen, nachdem Sie das Bändchen von mir in
einer Kopie erhalten haben (wie auch Klaus-Peter, Doris Reuter und
Mario Arend)? Auch würde mich Ihre Meinung zum "Genealogischen
Lexikon" in Karteikarten-Form des Degener Verlages interssieren, an
dem Prof. Rösch mitgewirkt hat und wovon ich Ihnen einige
Beispiel-Kopien gesendet hatte.
Könnte man den Text der Karte Nr. 321 (1966):"Gesamtverwandtschaft"
von Prof. Rösch nicht bereits kurzfristig als "allgemeine" Seite in GenWiki aufnehmen? - nachdem ich ja jetzt für alle(!)
Rösch-Publikationen das Urheberrecht von den Rösch-Erben erworben
habe. Sticht dieses, mein Recht, das des Verlages aus, oder muß ich trotzdem hier z. B. in diesem konkreten Fall Herrn Dreiss vom Degener Verlag bitten, auch dazu noch seine Zustimmung zu geben? -
Diese Mail ist gleichzeitiger mein 2. Versuch ein Mail in die GenWiki-Liste abzusetzen, nachdem Mario Arend mich dafür
freundlicherweise "freigeschaltet" hatte, nachdem mein 1. Versuch
"nur" als angemeldeter GenWiki Benutzer(Mitglied), aber noch nicht angemeldetes Mailinglisten-Mitglied, gescheitert war. Die Einsicht
ins GenWiki-Mailing-Listen-Archiv gelang mir jedoch damals ohne
weiters. Da gibt es wohl einige "barocke" GenWiki-Feinheiten?-
Mit freundlichen Grüßen Ihrer Äußerung mit großem Interesse
entgegensehend,
Arndt (Richter)