Ritterschaftlicher Gutsverwalter und Domanialbauern

Hallo Listies,

ist bekannt, ob ein ritterschaftlicher Gutsverwalter auch die Verantwortung für Domanialbauern tragen musste?

Laut dem Buch Kunst und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Schwerin-Mecklenburg, Bd. 3 waren folgende
Gutsherren in Dambeck (bei Bobitz):

1626 – 1728 Familie von Joachim von Winterfeld
1728 – 1766 Ludwig Werner von Wenkstern
1766 – 1768 Hauptmann Ludwig von Ditten

Ab 1768 gehörte Dambeck zum Domanium

Aus verschiedenen Quellen, u.a. Gehöftsakten, weiß ich, dass Pensionarius Aven (*1717 Vellahn, + 1780 Dambeck)
1756 Gutsverwalter auf dem Hof in Dambeck wurde, also unter ritterschaftlicher Herrschaft. Trotzdem mussten die
Domanialbauern des benachbarten Alt Meteln ihm ab 1756 Hand- und Spanndienste erbringen
(Aussage in einer Gehöftakte Alt Meteln).

Wer kann mir weiterhelfen?

Viele Grüsse
Kornelia