Hallo Listies,
ist bekannt, ob ein ritterschaftlicher Gutsverwalter auch die Verantwortung für Domanialbauern tragen musste?
Laut dem Buch Kunst und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Schwerin-Mecklenburg, Bd. 3 waren folgende
Gutsherren in Dambeck (bei Bobitz):
1626 1728 Familie von Joachim von Winterfeld
1728 1766 Ludwig Werner von Wenkstern
1766 1768 Hauptmann Ludwig von Ditten
Ab 1768 gehörte Dambeck zum Domanium
Aus verschiedenen Quellen, u.a. Gehöftsakten, weiß ich, dass Pensionarius Aven (*1717 Vellahn, + 1780 Dambeck)
1756 Gutsverwalter auf dem Hof in Dambeck wurde, also unter ritterschaftlicher Herrschaft. Trotzdem mussten die
Domanialbauern des benachbarten Alt Meteln ihm ab 1756 Hand- und Spanndienste erbringen
(Aussage in einer Gehöftakte Alt Meteln).
Wer kann mir weiterhelfen?
Viele Grüsse
Kornelia