.. ist jemandem schon einmal die Bezeichnung "Restbauerngutsbesitzer" ... begegnet?...
Sehr geehrter Herr Walendy,
den "Beruf" gab es in der Tat. "Rest" zeigt an, dass von dem ursprünglichen Besitz schon etwas abgegangen ist. In den Grundakten von Groß Reichenau (damals Krs. Sagan) ist nach Grundstücksabgängen (meist Teilverkäufe an benachbarte Bauern oder auch an Häusler) im 19. Jahrhundert aus einem Bauerngut schon einmal ein Restbauerngut geworden.
Aber auch bei Gärtnern gab es diesen Zusatz: Mein Urgroßvater Karl Furkert (1870-1949) wird noch im Jahr 1933 (!) im Adressbuch für Gross Reichenau als RESTGÄRTNER (und Haushaltsvorstand von Buschvorwerk # 68 bezeichnet).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Holleitner