Reichsexekution gegen Mecklenburg

Liebe Listenteilnehmer,

in SVZ-Online hei�t es zu der Reichsexekution gegen Mecklenburg:

    Zum anderen wirkten die verheerenden Folgen des Drei�igj�hrigen
    Krieges in Mecklenburg lange nach. Die zus�tzlichen Belastungen
    durch die st�ndigen Aufm�rsche anderer M�chte trugen zur Stagnation
    der Wirtschaft bei. Die Gesindeordnung des Jahres 1654 schrieb f�r
    mehr als anderthalb Jahrhunderte die Leibeigenschaft als das
    Dominierende der mecklenburgischen Gesellschaft fest, der Adel - die
    Ritterschaft der St�ndeordnung - gab auch gegen�ber dem Landesherrn
    den Ton an. Wer wie Herzog Carl Leopold daran etwas zu �ndern
    versuchte, erhielt eine Abfuhr.

          pp.

    An der 1719 eigeleiteten Reichsexekution gegen ihn war Preu�en
    wiederum f�hrend beteiligt, unterst�tzt von den auf Brandenburger
    Gebiet geflohenen mecklenburgischen Adligen. Die auferlegten
    Kontributionen zahlte die Bev�lkerung, und der eingesetzte Herzog
    Christian Ludwig II. sah sich gezwungen, mehrere �mter an Preu�en
    und Hannover zu verpachten.

An dieser Reichsexekution nahm auch mein Ur-ur-usw. Gro�vater teil. Dazu hei�t es in unserer Familienchronik:

    Caspar Wildhagen, Korporal im Hannoverschen Dragoner- Regiment von
    dem Bussche, heiratet um 1735 die am 9. M�rz 1714 in Zarrentin
    getaufte Anna Margaret Strokarck, Tochter des Hauswirts Jochim
    Strokarck aus L�ttow und dessen Ehefrau Elsche geb. Buecken. Am 7.
    Nov. 1736 wird der in Dreilingen geborene Sohn Johann Heinrich in
    Eimke getauft. 1744 wird Caspar Wildhagen entlassen und 1745 zum
    Schulmeister in Schadeland ernannt. Er stirbt um 1760.

Kann mir jemand etwas zu Caspar Wildhagen sagen? Ich nehme mal an, da� er urspr�nglich aus dem Hann�verschen stammt.

Vielen Dank f�r - hoffentlich positive - Zuschriften.
Michael Klees

Hallo,

Der interessante Beitrag von M.Klees zue Reichsexekution gegen Mecklenburg
veranlasst mich zu folgender FRAGE:

Galten Glasmacher nach der Gesindeordnung von 1654 wie auch zuvor als
reichsfrei oder unterlagen sie dann eben dieser ?
Wer klaert mich auf?

Saludos
Herbert

Dieses ist ein mail von Dipl.Ing. Herbert Kunkel
Herbert@theKunkels.com

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Hallo Herbert,

die nicht sehr umfangreiche "Renovirte Gesinde-, Tagel�hner-, Baur-,
Sch�ffer-, Tax- und Victual-Ordnung" vom 14. November 1654 best�tigt
lediglich �lteres Recht und wendet sich im Kern in Form eines
landesherrlichen Verbots gegen "angemassetes heimbliches Verloben und Freyen
der Baursleute". Vorausgegangen waren Klagen der Ritterschaft auf dem
Malchiner Landtag, "da� die Baursleute und Unterthanen, Mannes und Weibes
Personen, sich diese[r] Zeit unterfangen, sich ohn[e] ihrer Herrn und
Obrigkeit vorwissen und bewilligung zusammen zugesellen, zu verloben und
zubefreyen [d.h. einander zu freien, PS]", was nach damaliger Auffassung dem
Rechtsstatus der Landarbeiter (in "Knecht- und Leibeigenschafft") gegen�ber
ihrer Obrigkeit zuwider lief.

Eine Spezifizierung im Hinblick auf einzelne Personenst�nde oder
Professionen erfolgte nicht. Die VO ist als Landes-, nicht als Reichsrecht
anzusehen. Steht denn in Frage, da� Glasmacher jenseits des obligaten
Untertanenverh�ltnisses zum Landesf�rsten standen, also im Rechtsverst�ndnis
des 19. Jahrhunderts keine Mecklenburger sondern Ausl�nder waren?
Dergleichen Reichsexekutionen griffen regulierend in das Verh�ltnis
Landesherrschaft-Untertanen ein in F�llen tats�chlicher oder vermeindlicher
Vergehen der Landesf�rsten gegen Rechte und Pflichten aus ihrem Verh�ltnis
als kaiserliche Lehnsnehmer.

MfG
Peter Starsy