„Regiminal Dispensation“

Guten Tag Kundige,

ich lese in Schwerin in einem Heiratseintrag 4. September 1793

„ohne alle Proclamation,
auf Regiminal Dispensation vom 26 August„

Was bedeutet der Ausdruck: „Regiminal Dispensation„

wer oder welche Behörde gab zu der Ehe die Erlaubnis?

warum wurde auf die allgemeine Proclamation verzichtet?

warum benötigte das Ehepaar die Erlaubnis aussenstehender?

Gibt es Literatur dazu?

Ich bitte um Erklärung

Mit Dank und Grüßen

Klaus (Riecken)
www.riecken-online.de

Lieber Klaus,das Internet kann Dir die meisten Deiner Fragen beantworten. Bleibt nur noch: Regiminal Dispensation 1793. Eine Befreiung vom Aufgebot konnte m. W. der Regierende = Herzog erlassen. Für den Grund siehe bei der nachgefragten Person: zweite Ehe, evtl. vor Ablauf des Trauerjahres? Wann Geburt eines Kindes aus dieser Ehe? Kriegseinsatz des Mannes? usw.
Es wäre ratsam, auch die revidierte Kirchenordnung von 1650 zu Rate zu ziehen (Teil II Abschnitt 3)
VGWolfgang (Schmidtbauer)

Danke, Wolfgang..

ich werde es in den nächsten Tagen in Angriff nehmen.
Auch aus Hamburg kamen einige Zuschriften.

Nochmals Dank

Grüße

Klaus (Riecken)