Lieber Klaus,das Internet kann Dir die meisten Deiner Fragen beantworten. Bleibt nur noch: Regiminal Dispensation 1793. Eine Befreiung vom Aufgebot konnte m. W. der Regierende = Herzog erlassen. Für den Grund siehe bei der nachgefragten Person: zweite Ehe, evtl. vor Ablauf des Trauerjahres? Wann Geburt eines Kindes aus dieser Ehe? Kriegseinsatz des Mannes? usw.
Es wäre ratsam, auch die revidierte Kirchenordnung von 1650 zu Rate zu ziehen (Teil II Abschnitt 3)
VGWolfgang (Schmidtbauer)