Rechtsfragen

Hallo Listenfreunde
Wer kennt sich aus und kann Hinweise geben, wie die Rechtslage bei Veröffentlichungen
und der Verwendung fremden Fotomaterials ist; zum Beispiel von alten Ansichtskarten
aus der Schlesischen Heimat.
Danke für Eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Detlef

Hallo Detlef,

ich kann dir diese Seite empfehlen. Vielleicht hast du über Ostern Zeit,
dich in dieses verzwickte Thema einzulesen.

Kurz gesagt: Auch hier gilt: Ab 1964 (?) 70 Jahre nach Tod des Urhebers,
aber es gibt mehrere Stufen der Fristen. Je älter die Karte, desto geringer
die Wahrscheinlichkeit. Aber bitte selbst lesen, denn das Thema ist nicht
einfach und es kann teuer werden. Wobei ich echt finde, dass man bei
Postkarten echt eine Ausnahme machen könnte. Schließlich wurden sie ja zum
Verschicken in alle Welt gedruckt.

Viele Grüße und schöne Ostern

Carola (Schewe-Kinder)

Hallo Carola
Danke für Deine Hinweise. Habe sie gelesen ,bin aber nicht wesentlich sicherer
in deren Auslegung geworden. Sie haben mich allerdings in meiner Meinung bestärkt,
daß Gesetze in dieser Bundesrepublik nicht zur eindeutigen Regelung eines Rechtszustandes
geschaffen werden; sondern von Juristen für Juristen zum Geldverdienem mittels Streit
Viele Grüße und ein frohes Osterfest
wünscht Detlef