Rechtsbegriff

Liebe Listenteilnehmer,

wer kann mir erklären, was für ein Rechtsbegriff aus dem 13 Jahrh. das " ius dappiferatus quod in ecclesia nostra habeat".

Dieser Begriff kommt bei meinen Vorfahren vor, und ich weiß darauf keine richtige Antwort:

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Franz Josef Weppelmann

homepage: Stammbaum-Weppelman(n)

Hallo Herr Weppelmann,

offensichtlich hat noch keiner auf Ihre Anfrage reagiert. Vermutlich kann ich auch nicht wirklich weiter helfen. Aber vielleicht hilft der Hinweis, dass es sich bei dem dapifer um den Truchse�, im westf�lischen den Drosten handelt. Es handelt sich um das Recht des Drosten. Dieses Recht hat offensichtlich G�ltigkeit f�r die Kirche des Ortes. Es m�sste nun festgestellt werden, welcher Drost dies sein k�nnte und welche Funktion er zu dieser Zeit und in der entsprechenden Gegend hatte. Vermutlich gibt es erhebliche regionale Unterschiede.

Gr��e aus Delbr�ck

Manfred K�llner

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