Rechensmann, achtmann

Hallo Manfred,
auf der Seite SPD Mölln gab es früher einmal unter Historie diesen Hinweis:
Seit 1669 war die Bürgerschaft vom Recht der Ratswahl ausgeschlossen. Erst 1750 konnten die Bürger der Stadt Mölln es durchsetzen, dass 8 Bürgervertreter, die Achtmänner, als Repräsentanten der gesamten Bürgerschaft an den Entscheidungen des Rates beteiligt wurden. Ihr Urteil hatte aber nur beratenden Charakter, entscheidungsgebende Befugnisse blieben den Achtmännern verwehrt.

Aus einer anderen Quelle, die ich leider nicht notiert habe, heißt es hierzu:
Die Achtmänner waren ursprünglich diejenigen welche „Acht“ zu geben hatten, d.h. zu prüfen hatten. Im 17. Jahrhundert hatte aber das Zahlwort „acht“ das Hauptwort verdrängt.

Viele Grüße
Dieter Begehr)

"Manfred Wimmers" <manfred.wimmers@gmx.de> schrieb: