RE. Urheberrecht - Fotographie

Hallo Tobias,

die Ausführungen von Werner Hippe bzgl. der Fotos ist richtig und betrifft
im übrigen auch selbst gemachte Fotos!

Ich habe mal gelesen, dass eine Lehrerin (im europ. Norden) verurteilt
wurde, weil sie solche Bilder (Fotos ihrer Schüler) ins Internet gestellt hatte.

Wenn Du sicher gehen willst, ist lt. dtsch. Recht zu beachten: Frage die
Leute, die darauf abgebildet sind (wenn sie noch leben, notfalls einen direkten
Verwandten), ob Du die Fotos im Internet veröffentlichen kannst. Noch besser
ist natürlich - wie immer - eine schriftliche Genehmigung, aber wir wollen
nicht so kleinlich sein. Wenn Du allerdings nicht sicher bist, ob vielleicht
eine der Personen etwas dagegen haben könnte, dann solltest Du es Dir doch
schriftlich geben lassen, um allen Problemen aus dem Weg zu gehen. So ist es
bereits in verschiedenen Urteilen zu lesen gewesen.

Viele Grüsse,

Anita (Langner)