Re: Uneheliche Kinder

Guten Morgen,
es sieht ja beinahe so aus, als ob die Pfarrer selbst die Regel bestimmten.
In den norddeutschen Kirchenb�chern aus dem Elbe-Weser-Dreieck, die mir
bekannt sind, wurde es so wir von mir unten beschrieben gehalten. Also bis
um 1810 herum immer den Namen des Vaters.
Ein sch�nes Wochenende
Horst (Rauschenberg)

From: "Rainer Ibowski" <ibowski@sympatico.ca>
Subject: Re: [OWP] Re: Uneheliche Kinder
To: "OW-Preussen-L" <ow-preussen-l@genealogy.net>
Message-ID: <002201c434c2$0726a750$1002a8c0@DESKTOP>
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Hallo Ihr Mitdiskutanten,

auch ich weiss nicht, ob es kirchliche, spaeter dann staatliche Regeln

gab.

Aber: Bei der kuerzlichen Durchsicht von Geburtsregistern von mehreren
katholischen Pfarreien im Kreis Marienwerder fuer einen Zeitraum von 1650
bis 1900 stellte ich fest, dass das uneheliche Kind in allen Faellen den
Namen der Mutter erhielt , auch dann, wenn der Pfarrer manchmal den Namen
des leiblichen Vaters im Register auffuehrte. Die Namensgebung nach der
Mutter war so konsequent, dass der maennliche Nachwuchs sogar den auf -a
endenden polnischen weiblichen Namen bekam.

Und um mir selbst zu widersprechen ein anderes Beispiel aus dem Kreis
Niederung so um 1870: Eine unserer Vorfahrinnen hatte zwei uneheliche

Kinder

von zwei verschiedenen Maennern. Kind 1 erhielt den Namen der Mutter, weil
der leiblicheVater nichts mit dem Kind zu tun haben wollte, und Kind 2

bekam

den Namen des Vaters, weil dieser sich ausdruecklich zum Kind bekannte.

Also was ist nun die Regel?

Rainer Ibowski

Karin und Dr. Rainer Ibowski
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From: "Christina und Horst Rauschenberg" <ChrAnHo@t-online.de>
To: <ow-preussen-l@genealogy.net>
Sent: Friday, May 07, 2004 9:48 AM
Subject: [OWP] Re: Uneheliche Kinder

> Guten Tag.
> Meine Vorfahren waren bei der Zeugung unehelicher Kinder mitunter

ziemlich

> gro�z�gig. Ich habe bei den Nachforschungen die Erfahrung gemacht, da�
diese
> Kinder bis in die erste H�lfte des 19. Jahrhunderts immer den Namen des
> Vaters trugen. Das f�hrte mitunter zu Irritationen und Suchereien, wenn
der
> Vater des unehelichen Kindes anschlie�end eine andere Frau heiratete,

das

> uneheliche Kind aber bei seiner eigenen Heirat als Kind eben dieses

Vaters

> genannt wurde und man sich wunderte, warum es nicht unter den ehelich
> geborenen Kindern zu finden war. Noch besser war das dann bei Soldaten

mit

> mehreren unehelichen Verbindungen, wo die unehelichen S�hne jedesmal den
> Vornamen des Vaters erhielten.
> Eine �nderung habe ich erst in der ersten H�lfte des 19. Jahrhunderts
> festgestellt. Ein uneheliches Kind beispielsweise erhielt sofort den

Namen

> der Mutter (wobei die Mutter sp�ter einen anderen Mann heiratete und die
> uneheliche Tochter den Namen des Stiefvaters f�hrte), ein Kind erhielt

bei

> der Geburt den Namen der Mutter, wurde sp�ter aber auch mitunter unter

dem

> Namen des Vaters gef�hrt und ein weiteres Kind bekam den Namen der

Mutter

> und wurde sp�ter mit dem Zusatz "genannt" auch unter dem Namen des

Vaters