Hallo Michaela,
danke für deine antwort. heißt das, daß ich das recht habe ohne nachweis nur
aufgrund dieses paragraphen an die urkunden meiner urgroßeltern zu bekommen?
gruß
jens (hofstaedt)
Hallo Michaela,
danke für deine antwort. heißt das, daß ich das recht habe ohne nachweis nur
aufgrund dieses paragraphen an die urkunden meiner urgroßeltern zu bekommen?
gruß
jens (hofstaedt)
Moin Jens,
nein, das hei�t es nicht. Einschl�gig ist hier der Paragraph 61 des
Personenstandsgesetzes, in dessen Absatz 1 steht:
" (1) Einsicht in die Personenstandsb�cher, Durchsicht dieser B�cher und
Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Beh�rden im Rahmen
ihrer Zust�ndigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der
Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abk�mmlingen.
Beh�rden haben den Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht
auf Einsicht in die Personenstandsb�cher, auf Durchsicht dieser B�cher und
auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse
glaubhaft machen. "
Wie die Standes�mter Deine Eigenschaft als Ehegatte, Vorfahr oder Abk�mmling
pr�fen, liegt nach meiner Kenntnis weitgehend in ihrem Ermessen bzw. ist
durch Dienstanweisungen geregelt. Die k�nnen aber von StA zu StA verschieden
sein. Eine allgemeing�ltige Regelung ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Gr��en / kind regards
Detlef Ziemann
Meine Ahnen und ich / my ancestors and me: http://www.dziemann.de