Re: @ Ulla Hamburger Standesämter u. Kirchen

Hallo Gerda,

es stimmt schon, daß eine auflistung kein nachweis ist aber es ist ein
leichtes zwei oder drei e-mails an die betreffenden standesämter zu schreiben. am
ende muß ich alle urkunden noch beglaubigen lassen. das kann irgendwie nicht
angehen. die leute sind tot und liegen seit 70 bzw. 90 jahren unter der erde.
die geburt liegt seit über 100 jahren zurück. greift da eigentlich das
datenschutzgesetz noch?

gruß

jens

Hallo,

laut 61 � Personenstandsgesetz :

100 Jahre nach der Geburt und mindestens 30 Jahre nach dem Tode entf�llt der
Datenschutz.
Viele Gr��e
Michaela (Ritter)
Admin bei www.ahnenforschung.org