Hallo Gerda,
es stimmt schon, daß eine auflistung kein nachweis ist aber es ist ein
leichtes zwei oder drei e-mails an die betreffenden standesämter zu schreiben. am
ende muß ich alle urkunden noch beglaubigen lassen. das kann irgendwie nicht
angehen. die leute sind tot und liegen seit 70 bzw. 90 jahren unter der erde.
die geburt liegt seit über 100 jahren zurück. greift da eigentlich das
datenschutzgesetz noch?
gruß
jens