Hallo Gerda,
deine positven erfahrungen mit den standesämtern kann ich nur in einem fall
zustimmen. ich damals eine sterbeurkunde von 1882 angefordert und konnte auch
die registernummer angeben und bekam die gewünschte kopie. vor kurzem habe
ich eine geburtsurkunde, swiem die heiratsurkunde meiner urgroßmutter
angefordert und zwar von 1893 und 1914, jedesmal mit den registernummern. ich bekam
als antwort zwei wochen später aus meinem schrieben geht nicht hervor, ob es
sich wirklich um meine urgroßmutter handelt. ich habe dann meinen stammbaum
beginnend bei meiner urgroßmutter bis zu mir mit allen daten und registernummern
schriftlich mitgeteilt, die antwort nach nun gut 2,5 wochen bleint aus. was
sollte ich deiner meinung nach tun. meine urgroßeltern sind seit gut 90 bzw
70 jahren tod und die geburt liegt über 110 jahren zurück. zieht da überhaupt
noch das personenstandsgesetz und der datenschutz. hättest du einen rat wie
ich argumentieren könnte.
ich muß noch dazu sagen, daß ich mit den meisten standesämtern gute
erfahrungen gemacht haben. die leute waren hilfsbereit und zuvorkommend.
gruß
jens (hofstaedt)