Guten Tag, Herr Steinbruch!
"Mecklenburgica.Steinbruch" <Mecklenburgica.Steinbruch@t-online.de> schrieb:
Liebe Listenteilnehmer,
es ist interessant, die Diskussion um das Findbuch zum Bestand 11.3-2/2
"Strelitzer Familienakten" im Landeshauptarchiv Schwerin zu verfolgen. Außer
Peter Starsy hat offenbar noch keiner von den an der Diskussion Beteiligten das
Findbuch in den Händen gehalten.
Doch! Nämlich zumindest Andrea Zaage!
Aber Ihre Aussage empfinde ich schon fast als Vorwurf. War aber wohl so von Ihnen nicht gemeint.
Deshalb will ich es kurz beschreiben:
Das in lateinischer Schrift handgeschriebene 267 Seiten starke Findbuch
(die Bezeichnung "alphabetische Liste von Familiennamen" wäre besser) stammt aus
den 20iger Jahren und enthält nur eine Aufzählung von Familiennamen von
Aalschläger (Nr. 1) bis Zwieseler (Nr. 6190) und die Signatur(en) der Akten -
nicht mehr. Es enthält keinerlei Angaben zum Alter der in den Akten befindlichen
Schriftstücken, keine Angaben zu den Wohnorten der Personen dieses
Familiennamens und keine Angaben zu den dokumentierten Sachverhalten, die aus
nichtarchivwürdigen Akten unterschiedlichster Behörden Mecklenburg-Strelitz'
stammen. Nur ihre eventuelle genealogische Bedeutung bewahrte die Schriftstücke
vor der Kassation.
Einziges Ordnungskriterium beim Anlegen der Akten durch die strelitzer Archivare
war der Familienname. Es sind also die unterschiedlichsten genealogisch
eventuell interessante Dokumente zu Personen, die nicht einmal miteinander
verwandt zu sein brauchen, in einer Akte zusammengefaßt, nur weil die Personen
den gleichen Familiennamen hatten. Der Umfang der Akten reicht vom einseitigen
Schriftstück bis zu mehreren Volumen (Familienname Müller !!!), der zeitliche
Rahmen reicht nach meinen Erfahrungen vom 17. bis ins 19. Jahrhundert.
Da es keine inhaltliche Verzeichnung der Akten gibt, hilft das Findbuch und
seine Veröffentlichung in keiner Weise bei der Auswertung der Akten.
Die Veröffentlichung, die - nebenbei bemerkt - ohne das Landeshauptarchiv nicht
möglich ist, denn das Landeshauptarchiv hat die Rechte am Findbuch, bringt nur
den Gewinn, daß die Nutzer der Liste dann wissen, zu welchem strelitzer
Familiennamen Dokumente in diesem Bestand im Landeshauptarchiv vorliegen. Anhand
der Anzahl der vergebenen Signaturen kann man davon ausgehen, daß zu fast 6200
Familiennamen Akten vorliegen - wohl von den meisten im Lande vorkommenden
Namen. Man erfährt wie gesagt jedoch nicht, wo eine Person dieses Familiennamens
lebte, wann sie lebte und worum es in den überlieferten Schriftstücken überhaupt
geht.
Ist es denn nicht schon eine Entlastung für das LHAS, wenn man vorher feststellen kann, dass der Name überhaupt nicht im Findbuch vorkomt?
Mit der Veröffentlichung des Findbuches würde eine Lawine losgetreten, weil
Erwartungen geweckt werden, die die meisten Akten nicht erfüllen werden. Und wer
soll die Auswertung der Akten übernehmen? Das ist doch der entscheidende Punkt,
der mit einer Veröffentlichung in keiner Weise berührt wird.
Auf das "Risiko", dass in den Akten nicht die eigene Linie vorkommt, kann ja bei einer ev. Veröffentlichung der Namen hingewiesen werden. Die Auswertung kann doch jeder in Schwerin selbst vornehmen. Aber die von Peter Starsy erwähnte Wartezeit bis zur Vorlage der Akten entfällt doch schon mal.
Ich sehe eine Flut von Anfragen an das Landeshauptarchiv zukommen, nach dem
Schema: "Sehen Sie doch bitte einmal nach, ob in der Familienakte XY mit der
Signatur 0815 Dokumente zur Familie XY in der fraglichen Zeit im Ort Z vorhanden
sind"). Und derartige Anfragen kann man auch ohne Veröffentlichung des
Findbuches stellen.
Was soll also die Veröffentlichung bringen? Das Findbuch ist nicht mehr und
nicht weniger hilfreich für einen Genealogen als ein Ortsverzeichnis von
Mecklenburg-Strelitz.Karl-Heinz Steinbruch
Ich sehe das Vorhaben nichr ganz so skeptisch wie Sie. Trotzdem aber schönen Dank, dass Sie uns das Ganze etwas genauer erklärt haben!
Ohne etwas von den Familienakten vorher zu wissen, hatte ich vor einigen Jahren beim LHAS angefragt. Ich bekam Kopien von mehreren Schreiben meiner Vorfahren (z.B.Bitte um Zulassung zum Landbaumeister, Empfehlungsschreiben des Vize-Landmarschalls von Oertzen, Führungszeugnis, vom Magistrat der Stadt Stargard ausgestellt). Diese Schriftstücke übertrafen meine Erwartungen. Durch sie konnte ich einen Toten Punkt überwinden.
Ich weiß, dass das nicht für jeden zutrifft, der die Akten durchsieht. Aber kennen wir diese Enttäuschung als Familienforscher nicht? Bei der Durchsicht von Kirchenbüchern bekommen wir doch auch keine Garantie, dass die Namen unserer Vorfahren enthalten sind.
Grüße aus Bielefeld
Klaus Stahl