Hallo Bernd,
mit der "Meisterfrage" beschäftige ich mich auch gerade. Hier, was ich bisher finden konnte, allerdings mit dem Vorbehalt, ob das 1734 noch alles in der Form Gültigkeit hatte.
Meister konnte man werden:
nach abgeschlossener Wanderschaft, deren Dauer variierte zwischen "Jahr und Tag" und 3 Jahren;
sodann mußte man ein Meisterstück fertigen;
sich mit diesem zur Prüfung anmelden und diese natürlich bestehen.
Ob ein Geselle überhaupt zur Prüfung zugelassen wurde, hing davon ab, ob das von der Zunft festgelegte Meisterkontingent für diese Stadt schon ausgeschöpft war oder nicht. (Viele Gesellen blieben es ihr Leben lang).
Allerdings:
War man Meistersohn, wurde man fast automatisch Meister, manchmal auch ohne Meisterstück.
Auch durch Heirat einer Meisterwitwe konnte man leicht in den Meisterstand gelangen.
Ein "Mindestalter" ergibt sich eigentlich automatisch durch die Vorbedingungen, wobei die obigen Ausnahmen sich natürlich auswirken.
Aus der Tatsche, daß jemand Meister ist, würde ich nicht versuchen wollen sein Alter zu erraten.
Übrigens wurde 1810 die Gewerbefreiheit eingeführt, d.h. die Zünfte hatten nicht mehr die Bestimmungsgewalt, wer sich am Ort als Handwerker niedelassen durfte.
Ich hoffe, das hat weitergeholfen.
Gruß Karin