Re: uneheliche Kinder in webtrees (Brigitte Marufke)

Hallo Brigitte,

Ich würde den leiblichen Vater immer anlegen, denn er muss ja existiert haben, auch wenn man ihn nicht kennt. Beim Namen gilt für mich die generelle Regel: wenn man etwas nicht weiß, dann gibt man auch nichts ein. Also bitte kein NN oder kein ? oder Ähnliches eingeben. Ein Englisch sprechender Ahnenforscher wird mit N.N. kaum etwas anfangen können. Wenn das Ganze vor mehr als etwa 100 Jahren stattgefunden hat, dann setze ich beim unbekannten Vater die Markierung für “verstorben”.

Da es sich um ein uneheliches Kind handelt, lösche ich ein ggf. angelegtes Heiratsereignis. Ob das schon reicht oder ob man noch explizit die uneheliche Verbindung kennzeichnen sollte, kann man so oder so sehen. Der GEDCOM-Standard unterstützt das leider nicht. Webtrees unterstützt etwa im Familien-Datensatz ein _STAT NOT MARRIED. Andere nutzen ein _NMR Y. Ich trage immer beides ein.

Wenn das Kind später zu einer anderen Familie gehört, etwa weil die Mutter später geheiratet hat, dann hat das Kind eben zwei Familien. Wenn der (uneheliche) Vater aber der spätere Ehemann ist und man das so sicher weiß wie man bei Vätern generell sicher sein kann, dann spare ich mir das und trage als Vater gleich den bekannten Vater und späteren Ehemann ein. Dann geht nur über das Geburtsdatum und das Heiratsdatum hervor, was Sache war. Wenn mir in diesem Fall aber eine Geburtsurkunde vorliegt in der etwa der Name der ledigen Mutter für das Kind steht, dann bekommt das Kind natürlich diesen Nachnamen. Wenn das Kind später den Familiennamen des leiblichen Vaters trägt, dann hat es eben zwei Namen.

Viele Grüße
Hermann (Hartenthaler)

Hallo Herrmann,

Wenn das Kind später zu einer anderen Familie gehört, etwa weil die Mutter später geheiratet hat, dann hat das Kind eben zwei Familien.

Ich würde dass Kind grundsätzlich nur der leiblichen Familie zuordnen, es sei denn, es wurde später adoptiert.
Stiefverhältnisse ergeben sich doch aus der Familienstruktur.

Viele Grüße
Peter (Schulz)

Hallo Hermann,

danke, dass du mir so schnell einen Lösungsvorschlag gesandt hast.

Es geht nur um unbekannte Väter und wie in solchen Fällen der unbekannte Elternteilteil zu kennzeichnen ist.

Das Kürzel N. N. (Nomen nominandum (lateinisch für‚ [noch] zu nennender Name)
kennt man eigentlich international, da es Latein ist, wird auch ein Engländer wissen, was es bedeutet.
Ob es sinnvoll ist, das war meine Frage.

Ich denke, ich werde nur mir bekannte Daten mit Quellen eintragen, das ist sicherlich die eleganteste Variante.

Viele Grüße

Brigitte

Hallo Brigitte,

Ich würde den leiblichen Vater immer anlegen, denn er muss ja existiert haben, auch wenn man ihn nicht kennt. Beim Namen gilt für mich die generelle Regel: wenn man etwas nicht weiß, dann gibt man auch nichts ein. Also bitte kein NN oder kein ? oder Ähnliches eingeben. Ein Englisch sprechender Ahnenforscher wird mit N.N. kaum etwas anfangen können. Wenn das Ganze vor mehr als etwa 100 Jahren stattgefunden hat, dann setze ich beim unbekannten Vater die Markierung für “verstorben”.