Re: Niederschlesien-L Nachrichtensammlung, Band 8 , Eintrag 21

Hallo Markus,
Dominium war ein staatliches Gut. Es muss sich also um einen Angehörigen
eines solchen Gutes gehandelt haben.
Freundliche Grüße
Horst Mehlan

Hallo,Markus.
Ein Dominium war nicht unbedingt ein staatliches Gut, sondern auch ein
adliges. Aber immer von einer ziemlichen Gr��e. E. Wei�

Ein Dominium war nicht unbedingt ein staatliches Gut, sondern auch ein
adliges. Aber immer von einer ziemlichen Gr��e.

Dominium war ein staatliches Gut. Es muss sich also um einen Angeh�rigen
eines solchen Gutes gehandelt haben.

Hallo Markus,

einen sehr guten Artikel zum Thema Dominium von Klaus E. Kunze.
http://boehm-chronik.com/grundherrschaft/dominium.htm

"In diesen alten Zeiten unterstand jede schlesische Dorfgemeinschaft einem
Grundherrn; dieser war in der Regel der Besitzer des jeweiligen Rittergutes.
Die Grundherrschaft und das Rittergut wurden 'Dominium' genannt."

Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)

Erg�nzend dazu: Die Dom�ne ist (auch heute noch) ein Gutsbetrieb, dessen
Eigent�mer der Staat ist, der in der Regel verpachtet wird und nach
privatwirtschaftlichen Grunds�tzen vom "Dom�nen-P�chter" gef�hrt wird. Die
Pacht geht an den Staat.
Also: die Dom�ne war immer auch ein Dominium, aber nur eine eine geringe
Anzahl der Dominiums waren auch Dom�nen (auch wenn beide Worte den gleichen
Ursprung haben).

F.Windeck
bei Berlin

-----Urspr�ngliche Nachricht-----
[mailto:niederschlesien-l-bounces@genealogy.net]Im Auftrag von
Boehm-Chronik