Re: Mormonen - FHC Berlin - neue Regeln

Manfred B�ttcher schrieb:

Waltraud Render-Genilke und Eva Tribiahn haben hier v�llig zu Recht ein
�rgernis angesprochen, um die anderen Listenteilnehmer zu informieren und
sich
mit ihnen dar�ber auszutauschen. Dies hat nichts mit "�ffentlicher
Stimmungmache" zu tun und darf nicht als solche abqualifiziert werden.

Dem stimme ich zu.

Auch verst�ndliche Dankbarkeit darf nicht zu Blindheit f�hren.

Und dem auch.

Gem�� der f�r alle Nutzer verbindlichen "Benutzungsordnung" (Abschnitt II,
Z. 4) von 2001, die in ziemlich rigorosem Stil gehalten ist,

Ja, das empfinde ich auch so.

ist der Nutzer
verpflichtet, von jeder Ver�ffentlichung, die zu einem erheblichen Teil
unter
Verwendung von Mikrofilmen erstellt wurde, den Mormonen "unaufgefordert
und unentgeltlich" ein Belegexemplar zu �berlassen.

Hm ... so steht das da nicht. Ich zitiere den Text mal woertlich:

Abschnitt II, Punkt 4:

Der Benutzer verpflichtet sich, von jeder Veroeffentlichung, die zu einem
erheblichen Teil unter Verwendung mikroverfilmter Archivalien erstellt
wurde, dem die Archivalien verwahrenden Archiv unaufgefordert und
unentgeltlich ein Belegexemplar zu ueberlassen.

Wie ist dieser Punkt zu verstehen?

Ich lese da nichts von "den Mormonen ueberlassen", sondern lediglich von
"dem die Archivalien verwahrenden Archiv". Das ist IMHO das Archiv, das die
Originale besitzt, verwahrt. Mag sein, dass andere
Forschungsstellen-Mitarbeiter das anders verstehen.

Ausserdem: Wie viele Forscher veroeffentlichen denn in Buchform? Das sind
wohl die wenigsten. Ich denke schon, dass es hier speziell um Buecher geht.

F�r die Mormonen sind diese Forschungsergebnisse
von gro�em Vorteil und Nutzen, da die Familienforschung ja ganz
entscheidend zu
ihrer Religionsaus�bung geh�rt und sie glauben, die Seelen der erfa�ten
Personen zu "retten".

Das glauben sie schon, aber wenn man so will, ist jeder wo auch immer
zugaengliche Name quasi "in Gefahr", erfasst und getauft zu werden. Wobei
diese nachtraegliche Taufe ja jeweils nur als Angebot an die Person
verstanden wird, das angenommen oder aber auch dankend abgelehnt werden
kann.

Wer annimmt, dass es vielleicht eh nach dem Tod nicht weitergeht, dass diese
Handlungen eh keine Gueltigkeit haben, muss sich doch eigentlich um die von
ihm erforschten Daten bzw. Personen keine Sorgen machen.

Es gibt zudem viel zu viele Buecher und Quellen, als dass diese so in
null-komma-nichts alle auch von den Mormonen bearbeitet, erfasst und (sagen
wir es mal so unschoen, wie es oft genannt wird) "vereinnahmt" werden
koennten.

Eine weitere, nat�rlich nirgends festgehaltene Erwartung der Mormonen ist,
das eine oder andere Sch�fchen unter den Nutzern f�r sich zu gewinnen und
engagieren zu k�nnen. Ich bin w�hrend meiner siebenj�hrigen Arbeit in der
Bremer
Forschungsstelle wiederholt von ihnen mehr oder weniger diskret auf eine
Teilnahme an Gottesdiensten angesprochen worden. [...]

Das sollte nicht so sein. Ein Zitat aus dem Handbuch fuer die Genealogie-
Forschungsstelle:

"Jemand, der einem anderen Glauben angehoert, soll das Gefuehl haben, dass
er jederzeit Fragen ueber die Kirche stellen kann, darf sich jedoch nicht
dazu verpflichtet fuehlen."

Fuer mich heisst das:

Jeder, der etwas wissen moechte, darf ohne Scheu fragen. Wer nichts wissen
will, wird in Ruhe gelassen. Nach allem, was man in den Listen so liest, ist
das wohl auch gaengige Praxis.

Natuerlich gibt es nicht "die Mormonen" .... daher ist leider nicht
auszuschliessen, dass es hier und da uebereifrige Leute gibt, die nicht
verstanden haben, was sie tun und lassen sollen. Sollte aber nicht so sein.

Ich bin selbst Forschungsstellen-Leiterin. Ich wollte mich eigentlich
laengst mal in die Diskussion einschalten. Davor haette ich ganz gerne mal
etwas aus der Zentrale in Bad Homburg gehoert, diese habe ich aber diese
Woche leider nicht erreicht ... habe es allerdings nun auch nicht staendig
versucht.

Die Forschungsstellen haben schon Richtlinien, in denen sie nachlesen
koennen. Manches Regelwerk ist aber wohl nur von lokaler Geltung, Regeln
fuer die Terminvergabe z.B., da haben sich Dinge bewaehrt und werden ueber
einen langen Zeitraum so gehandhabt. In einigen Bereichen muss man eben
selbst entscheiden, es kann gar nicht alles bis ins allerkleinste Detail
vorgeschrieben sein. Bei uns muss man z.B. auf der Rueckseite der gruenen
Karte unterschreiben, wenn der Film zurueck kann. So ist klar, dass der
Benutzer den Film nicht mehr benoetigt, auch wenn die Leihfrist evtl. noch
nicht abgelaufen ist. Ich weiss aber nicht mit Sicherheit, ob das
"Evangelium"
ist, oder einfach nur eine Braunschweiger Sitte.

Ich kann auch im Moment keine wirkliche Aussage zu der 5-Filme-Regel
machen. Bei uns haengt sie auch als Blatt an der Wand ... aber wenn jemand
mehr braucht, bestellt, bezahlt, liest, ist das ebenfalls moeglich. In
keinem Fall wird etwas weggeschickt, ohne mit dem Nutzer Ruecksprache zu
halten. So viel zu den Aergernissen in Berlin, die diese Diskussion
ausgeloest haben.

Welches Fazit soll ich dieser eh schon viel zu langen Mail noch anhaengen?
Mormonen sind auch nur Menschen hoert sich zwar bloed an, aber vielleicht
trifft es die Sache trotzdem. Wo Menschen handeln, werden Fehler gemacht, es
gibt Missverstaendnisse, Ungeschicktkeit, fehlende Sensibilitaet ... das ist
leider so und wird auch so bleiben.

Um zum Anfang zurueckzukommen: Auch wenn man aus den Schilderungen immer nur
die Position des Schreibenden entnehmen kann, ich finde es richtig, sich
u.a. in diesem Rahmen auszutauschen, festzustellen, wie Dinge in anderen
Forschungsstellen gehandhabt werden ... Auch wenn im Einzelfall dabei mal
unschoene Vorfaelle berichtet werden - was solls, es gibt sie. Man muss sie
weder verallgemeinern noch unter den Teppich kehren.

MfG!
Birgit Wendt
Genealogie-Forschungsstelle Braunschweig

Birgit Wendt wrote:

...

> Ich zitiere den Text mal woertlich:

Abschnitt II, Punkt 4:

Der Benutzer verpflichtet sich, von jeder Veroeffentlichung, die zu einem
erheblichen Teil unter Verwendung mikroverfilmter Archivalien erstellt
wurde, dem die Archivalien verwahrenden Archiv unaufgefordert und
unentgeltlich ein Belegexemplar zu ueberlassen.

Wie ist dieser Punkt zu verstehen?

Ich lese da nichts von "den Mormonen ueberlassen", sondern lediglich von
"dem die Archivalien verwahrenden Archiv". Das ist IMHO das Archiv, das die
Originale besitzt, verwahrt. Mag sein, dass andere
Forschungsstellen-Mitarbeiter das anders verstehen.

Ich glaube Wendts Auslegung ist nicht richtig.

Ich verstehe ihre Auslegung dahingehend, dass sie unter dem Archiv, das
die Originale besitzt, die jeweiligen Kirchen, Behoerden, oder sonstigen
"Eigentuemer" der Originale meint. Dies waere jedoch fuer die LDS, dem
Verfasser der Benutzungsordnung, von keinem Interesse. Es koennte
natuerlich sein, dass sich die LDS gegenueber den "Eigentuemern" aus
urhebergesetzlichen Gruenden derartig verpflichten musste, und diese
Verpflichtung an die Kunden weiterleitet.

Abgesehen von dieser Moeglichkeit, scheint mir die bessere Auslegung der
Benutzungsordnung zu sein, dass man fuer "dem die Archivalien
verwahrenden Archiv" lesen sollte "dem die 'mikroverfilmten' Archivalien
verwahrenden Archiv". Das Wort "mikroverfilmt" wurde bereits im
vorhergehenden Satz der Benutzungsordung verwendet und der Autor hat es
vielleicht aus stylistischen Gruenden nicht wiederholen wollen, obwohl
dies fuer eine zweifelsfreie rechtliche Auslegung sicherlich besser
gewesen waere.

Knut Barde

Manfred B�ttcher schrieb:

> Waltraud Render-Genilke und Eva Tribiahn haben hier v�llig zu Recht ein
> �rgernis angesprochen, um die anderen Listenteilnehmer zu informieren
und
> sich
> mit ihnen dar�ber auszutauschen. Dies hat nichts mit "�ffentlicher
> Stimmungmache" zu tun und darf nicht als solche abqualifiziert werden.

Dem stimme ich zu.

> Auch verst�ndliche Dankbarkeit darf nicht zu Blindheit f�hren.

Und dem auch.

> Gem�� der f�r alle Nutzer verbindlichen "Benutzungsordnung" (Abschnitt
II,
> Z. 4) von 2001, die in ziemlich rigorosem Stil gehalten ist,

Ja, das empfinde ich auch so.

> ist der Nutzer
> verpflichtet, von jeder Ver�ffentlichung, die zu einem erheblichen Teil
> unter
> Verwendung von Mikrofilmen erstellt wurde, den Mormonen "unaufgefordert
> und unentgeltlich" ein Belegexemplar zu �berlassen.

Hm ... so steht das da nicht. Ich zitiere den Text mal woertlich:

Abschnitt II, Punkt 4:

Der Benutzer verpflichtet sich, von jeder Veroeffentlichung, die zu einem
erheblichen Teil unter Verwendung mikroverfilmter Archivalien erstellt
wurde, dem die Archivalien verwahrenden Archiv unaufgefordert und
unentgeltlich ein Belegexemplar zu ueberlassen.

Wie ist dieser Punkt zu verstehen?

Ich lese da nichts von "den Mormonen ueberlassen", sondern lediglich von
"dem die Archivalien verwahrenden Archiv". Das ist IMHO das Archiv, das
die
Originale besitzt, verwahrt. Mag sein, dass andere
Forschungsstellen-Mitarbeiter das anders verstehen.

Ausserdem: Wie viele Forscher veroeffentlichen denn in Buchform? Das sind
wohl die wenigsten. Ich denke schon, dass es hier speziell um Buecher
geht.

> F�r die Mormonen sind diese Forschungsergebnisse
> von gro�em Vorteil und Nutzen, da die Familienforschung ja ganz
> entscheidend zu
> ihrer Religionsaus�bung geh�rt und sie glauben, die Seelen der erfa�ten
> Personen zu "retten".

Das glauben sie schon, aber wenn man so will, ist jeder wo auch immer
zugaengliche Name quasi "in Gefahr", erfasst und getauft zu werden. Wobei
diese nachtraegliche Taufe ja jeweils nur als Angebot an die Person
verstanden wird, das angenommen oder aber auch dankend abgelehnt werden
kann.

Wer annimmt, dass es vielleicht eh nach dem Tod nicht weitergeht, dass
diese
Handlungen eh keine Gueltigkeit haben, muss sich doch eigentlich um die
von
ihm erforschten Daten bzw. Personen keine Sorgen machen.

Es gibt zudem viel zu viele Buecher und Quellen, als dass diese so in
null-komma-nichts alle auch von den Mormonen bearbeitet, erfasst und
(sagen
wir es mal so unschoen, wie es oft genannt wird) "vereinnahmt" werden
koennten.

> Eine weitere, nat�rlich nirgends festgehaltene Erwartung der Mormonen
ist,
> das eine oder andere Sch�fchen unter den Nutzern f�r sich zu gewinnen
und
> engagieren zu k�nnen. Ich bin w�hrend meiner siebenj�hrigen Arbeit in
der
> Bremer
> Forschungsstelle wiederholt von ihnen mehr oder weniger diskret auf eine
> Teilnahme an Gottesdiensten angesprochen worden. [...]

Das sollte nicht so sein. Ein Zitat aus dem Handbuch fuer die Genealogie-
Forschungsstelle:

"Jemand, der einem anderen Glauben angehoert, soll das Gefuehl haben, dass
er jederzeit Fragen ueber die Kirche stellen kann, darf sich jedoch nicht
dazu verpflichtet fuehlen."

Fuer mich heisst das:

Jeder, der etwas wissen moechte, darf ohne Scheu fragen. Wer nichts wissen
will, wird in Ruhe gelassen. Nach allem, was man in den Listen so liest,
ist
das wohl auch gaengige Praxis.

Natuerlich gibt es nicht "die Mormonen" .... daher ist leider nicht
auszuschliessen, dass es hier und da uebereifrige Leute gibt, die nicht
verstanden haben, was sie tun und lassen sollen. Sollte aber nicht so
sein.

Ich bin selbst Forschungsstellen-Leiterin. Ich wollte mich eigentlich
laengst mal in die Diskussion einschalten. Davor haette ich ganz gerne mal
etwas aus der Zentrale in Bad Homburg gehoert, diese habe ich aber diese
Woche leider nicht erreicht ... habe es allerdings nun auch nicht staendig
versucht.

Die Forschungsstellen haben schon Richtlinien, in denen sie nachlesen
koennen. Manches Regelwerk ist aber wohl nur von lokaler Geltung, Regeln
fuer die Terminvergabe z.B., da haben sich Dinge bewaehrt und werden ueber
einen langen Zeitraum so gehandhabt. In einigen Bereichen muss man eben
selbst entscheiden, es kann gar nicht alles bis ins allerkleinste Detail
vorgeschrieben sein. Bei uns muss man z.B. auf der Rueckseite der gruenen
Karte unterschreiben, wenn der Film zurueck kann. So ist klar, dass der
Benutzer den Film nicht mehr benoetigt, auch wenn die Leihfrist evtl. noch
nicht abgelaufen ist. Ich weiss aber nicht mit Sicherheit, ob das
"Evangelium"
ist, oder einfach nur eine Braunschweiger Sitte.

Ich kann auch im Moment keine wirkliche Aussage zu der 5-Filme-Regel
machen. Bei uns haengt sie auch als Blatt an der Wand ... aber wenn jemand
mehr braucht, bestellt, bezahlt, liest, ist das ebenfalls moeglich. In
keinem Fall wird etwas weggeschickt, ohne mit dem Nutzer Ruecksprache zu
halten. So viel zu den Aergernissen in Berlin, die diese Diskussion
ausgeloest haben.

Welches Fazit soll ich dieser eh schon viel zu langen Mail noch anhaengen?
Mormonen sind auch nur Menschen hoert sich zwar bloed an, aber vielleicht
trifft es die Sache trotzdem. Wo Menschen handeln, werden Fehler gemacht,
es
gibt Missverstaendnisse, Ungeschicktkeit, fehlende Sensibilitaet ... das
ist
leider so und wird auch so bleiben.

Um zum Anfang zurueckzukommen: Auch wenn man aus den Schilderungen immer
nur
die Position des Schreibenden entnehmen kann, ich finde es richtig, sich
u.a. in diesem Rahmen auszutauschen, festzustellen, wie Dinge in anderen
Forschungsstellen gehandhabt werden ... Auch wenn im Einzelfall dabei mal
unschoene Vorfaelle berichtet werden - was solls, es gibt sie. Man muss
sie
weder verallgemeinern noch unter den Teppich kehren.

MfG!
Birgit Wendt
Genealogie-Forschungsstelle Braunschweig

_______________________________________________
OW-Preussen-L mailing list
OW-Preussen-L@genealogy.net
ow-preussen-l - genealogy.net

Vielen Dank f�r die Aufkl�rung

Bernd Kazperowski

[Es ging um die Benutzerordnung der Genealogie-Forschungsstellen der Mormonen ... ist zwar schon ein paar Tage her, soll aber trotzdem nochmal kurz richtiggestellt werden ...]

Knut W. Barde wrote:

Ich glaube Wendts Auslegung ist nicht richtig.

Doch ... Begr�ndung: s.u.

Ich verstehe ihre Auslegung dahingehend, dass sie unter dem Archiv, das
die Originale besitzt, die jeweiligen Kirchen, Behoerden, oder sonstigen
"Eigentuemer" der Originale meint. Dies waere jedoch fuer die LDS, dem
Verfasser der Benutzungsordnung, von keinem Interesse. Es koennte
natuerlich sein, dass sich die LDS gegenueber den "Eigentuemern" aus
urhebergesetzlichen Gruenden derartig verpflichten musste, und diese
Verpflichtung an die Kunden weiterleitet.

Ja, genau so ist es. Ich habe jemanden gefragt, der sich damit auskennt (Mitarbeiter der genealogischen Abteilung der Kirche Jesu Christi HLT, Acquisition Supervisor). Er schrieb mir:

"Mit dem "die Archivalien verwahrenden Archiv" ist immer das Archiv gemeint, in dem die Filme erstellt wurden und das uns die Genehmigung zur Verfilmung erteilt hat, (das Archiv l��t sich durch den FHL-Catalog feststellen, wo bei jedem Film dabeisteht wo und wann er aufgenommen wurde). Gemeint sind also nicht die Forschungsstellen, die lediglich die Filme zur Verf�gung stellen, sondern die Besitzer der Originalurkunden.

Erstellt also jemand z.B.: ein Ortssippenbuch vorwiegend anhand von Mikrofilmen aus dem Staatsarchiv Hannover, so ist er aufgefordert, dem Staatsarchiv ein Belegexemplar zu �berlassen, gleichg�ltig, ob er die Filme direkt im Staatsarchiv eingesehen hat oder bei uns. Die meisten staatlichen u. kommunalen Archive haben einen entsprechenden Absatz in ihren Benutzerordnungen, der auch f�r unsere Benutzerordnung �bernommen wurde.

Unter "Ver�ffentlichung" verstehen wir Druckwerke, CDs und auf andere Weise vervielf�ltigte Arbeiten (und nicht die pers�nlichen Daten von Familienforschern). Nat�rlich freuen wir uns �ber den Erhalt von Forschungsergebnissen unserer Benutzer, aber sie sind nicht dazu verpflichtet."

Gruss
Birgit Wendt

P.S.: Noch kurz zur Verwendung von Begriffen. Es mag sein, dass die Nutzer (der Forschungsstellen) tats�chlich von einigen Mitarbeitern als "Kunden" bezeichnet werden. Das wird wohl daran liegen, dass sie es aus ihren (sonst ausge�bten) Berufen so gewohnt sind. Offiziell ist das aber nicht. Ich habe diese Bezeichnung nirgendwo so gelesen. Das Handbuch verwendet durchg�ngig den Begriff "Benutzer".

Danke fuer die Klarstellung. Damit kann an einer Kritik der LDS
Benutzerordnung in diesem Punkte nicht festgehalten werden.

Knut

Birgit Wendt wrote: