PCL.Wellbrock schrieb:
Guten Abend, Forscherfreunde!
Der 54.Deutsche Genealogentag im Sept. in Bremen w�re doch auch das geeignete
Forum, einen Antrag auf �nderung des Personenstandsgesetzes beim Gesetzgeber
einzubringen.Nach meiner Ansicht m��te der im � 61
genannte, f�r eine Einsicht bzw. Auskunft berechtigte Personenkreis erweitert
werden um GESCHWISTER. Konkreter Fall: Ich beantragte beim Standesamt Schwerin
Auskunft �ber das Sterbedatum einer 1935 geborenen und im selben Jahr(Datum
fehlt mir) verstorbenen Schwester. Unsere Eltern sind beide verstorben.
Ich besitze auch die Geburtsurkunde dieser Schwester und
reichte eine Kopie ein.Mein Auskunftsersuchen wurde abschl�gig beschieden:Ich
w�re (weil nicht in gerader Linie verwandt) nicht auskunftsberechtigt. Und
rechtliches Interesse w�re durch Familienforschung nicht begr�ndet.
Der Beamte handelte sicher im Sinne des Gesetzes korrekt.
Trotzdem ist diese Situation unbefriedigend, denn Geschwister m��ten solche
Auskunft erhalten k�nnen, das w�rde ich schon als
MENSCHENRECHT einordnen. Also denke ich, ist ein "Vorsto�" gegen eine
antiquierte Vorschrift gerechtfertigt. - Oder geht es beim Forum in Bremen
nur um "sch�ne Vortr�ge"?
Peter