Zu diesem Betreff kann ich etwas beisteuern:
Im Jahr 1931 wurde mein Schwiegervater Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin.
Wohnungsgr��e etwas kleiner als 60 Quadratmeter, 2 Zimmer, K�che, Bad, Korridor, Balkon, Ofenheizung, Bad und K�che ohne Heizung aber mit Warmwasserversorgung.
Genossenschaftsanteil 300 Reichsmark, Einschreibegeb�hr 50 RM, Miete monatlich 60 RM.
Einkommen meines Schwiegervaters: etwa 1 RM pro Stunde, er war Klempner. Bei 48-Stunden-Woche also monatlich etwa 250 RM. Von Wohngeldzuschu� hat er nie etwas erz�hlt.
Nach Steuern und Abgaben hat er also etwa 200 RM netto gehabt.
Die Wohnung w�rde nach derzeit geltendem Mietspiegel etwa 200 Euro kosten.
Ich wei� nicht, was heute ein Klempner verdient, aber mir scheint 30 Prozent vom Netto m��te er auch heute zahlen.
Beim Durchlesen des Nutzungsvertrages fiel mir auf: Meine Schwiegermutter war nicht Mitglied der Genossenschaft, aber sie mu�te f�r eventuelle Forderungen aus dem Vertrag f�r ihren Ehemann eine selbstschuldnerische B�rgschaft �bernehmen. Und dann steht da noch:
"Das Mitglied erteilt zu dieser Erkl�rung seiner Ehefrau seine Genehmigung".
Alles klar?
Eva Tribiahn.