Re Grundstücksunterlagen

Hallo,

im Katasteramt sind die Grundstücke verzeichnet, d.h. es geht z.B. um die
Größe der Grundstücke usw. Das Katasteramt ist bei der zuständigen Gemeinde
zu finden.

Beim Grundbuchamt (untergebracht in der Regel in Bayern beim Amtsgericht)
sind die Grundstücke analog des Katasteramtes in Grundbüchern erfasst. In
Abt. I ist der Eigentümer vermerkt, Abt. II Lasten und Beschränkungen und in
Abt. die Grundschulen bzw. früher Hypotheken.
Die Grundbuchämter haben teils Archive manchmal sind sehr alte Unterlagen
auch in die Stadt- oder Staatsarchive überführt. Das zuständige Amtsgericht
kann bestimmt darüber Auskunft geben, wo die Unterlagen sind bzw. ob diese
den Krieg überstanden haben.

In Bayern gab es bis vor einigen Jahren auch eine Zwangsversicherung bei der
Bayerischen Versicherungskammer, heute Bayernversicherung. Ich glaube jedoch
nicht, dass diese absolute Altakten aufbewahrt hat.

Manchmal haben auch Notariate noch Archive. In Bayern gibt es nur öffentlich
bestellte Notare.

Weitere Fragen zu diesem Gebiet kann ich gerne beantworten.

Viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Petzold, Moers