Hallo Mitleser,
Danke f�r die Antworten zu der von mir weitergeleiteten Frage aus der
Pommern-Liste. Ich bringe hier die Zusammenfassung der Autorin, darunter meine
eigenen Kommentare.
Date: Sun, 23 Jan 2005 22:26:41 +0100
From: "b.wellmann" <b.wellmann@freenet.de>
Subject: [Pom] Geburtsurkunden von Tanten und Onkeln
To: <pommern-l@genealogy.net>
Message-ID: <035d01c50192$545e5b10$380507d5@Sarah>
Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1"Ein freundliches Hallo an die Liste!
Ich m�chte mich auf diesem Wege ganz herzlich f�r all die
Antworten und Anregungen bedanken, die ich auf meine Anfrage
erhielt, wie ich die Geburtsurkunden meiner Tanten vom Standesamt
erhalten k�nnte.Wie die vielen Antwort-Mails zeigten, scheine ich eine Frage
angeschnitten zu haben, die anscheinend sehr viele Ahnenforscher
besch�ftigt und f�r die es keine befriedigende L�sung zu geben
scheint. Da ich meine Frage in mehrere Listen gestellt hatte,
setzen sich auch die Antworten aus verschiedenen Listen zusammen
und einige gingen auch direkt an meine Privatadresse. Ich habe
mir gedacht, dass es f�r die Mitglieder der einzelnen Listen
vielleicht von Interesse sein k�nnte, wenn ich die wichtigsten
Anregungen einmal kurz zusammenfasse!~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Bei lebenden Personen ist grunds�tzlich der Anspruch auf Auskunft
in der geraden aufsteigenden und absteigenden Linie beschr�nkt,
also z.B. Gro�vater, Vater, Sohn. Demnach k�nnen nur die
eventuellen Kinder dieser Tanten (Cousins, Cousinen) Auskunft
verlangen. Man k�nnte also entweder diese bitten, sich um eine
Auskunft zu bem�hen, oder aber sich von ihnen eine Vollmacht
ausstellen lassen.Als Nichte oder Neffe h�tte man nur dann ein Recht auf Auskunft,
wenn ein rechtliches Interesse vorl�ge, bei welchem es sich um
Erbschaftsangelegenheiten, Fragen von Unterhaltsverpflichtungen,
Verschollenheit und Rentenfragen handelt. Die Ahnenforschung
f�llt - da sie nur als Hobby angesehen wird - nicht darunter.Ansonsten k�nnte man versuchen, Eintragungen in Kirchenarchiven
(Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen) zu erhalten, da die Auslegung
des Datenschutzgesetzes dort anscheinend in den meisten F�llen
nicht ganz so streng gehandhabt wird und die Daten in den meisten
F�llen mit denen auf den Geburtsurkunden identisch sind.Man k�nnte sich aber auch an das Einwohnermeldeamt wenden, und
sich dort einen "erweiterten Melderegisterauszug" ausstellen
lassen, der u.U. auch Daten der Eltern und Ehepartner der Tanten
enth�lt. Dort w�re lediglich das berechtigte Interesse glaubhaft
zu machen, also
nicht nachweisen.Bei bereits Verstorbenen gilt:
"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht erlischt
mit dem Tode des Betroffenen das vom Grundgesetz gew�hrleistete
Pers�nlichkeitsrecht und damit auch sein Recht auf
informationelle Selbstbestimmung. Die Daten von Verstorbenen
werden dadurch aber nicht schutzlos, denn der Schutz der W�rde
des Menschen wirkt auch nach dem Tode." So werden nur die Daten
von Verstorbenen herausgegeben, die vor dem 1. Januar 1876
eingetragen worden sind.Viele berichteten �brigens auch davon, dass ein pers�nliches
Erscheinen auf dem Standesamt oder aber auch pers�nliche Briefe
mit der h�flichen Darlegung des jeweiligen pers�nlichen Interesse
schon so manche ansonsten verschlossene T�r ge�ffnet h�tten.Und anscheinend gibt es hin- und wieder auch die M�glichkeit, die
gew�nschten Urkunden zu erhalten, indem die Tante mit einem
anderen Verwandtschaftsgrad angegeben wird, wie z.B. den der
Gro�mutter.~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Abschlie�end w�rde ich gerne noch sagen, dass ich den Datenschutz
grunds�tzlich als sehr wichtig ansehe, ich ihn im Falle der
Ahnenforschung aber doch als ein wenig zu hoch angesetzt
empfinde. Schlie�lich geh�ren die Onkel und Tanten zu unseren
Familien und es mutet schon merkw�rdig an, wenn man in Bezug auf
eine Datenauskunft von diesem Familienteil komplett
ausgeschlossen wird. Und wenn man - wie in meinem Fall - eine
Tante hat, die bereits als Kind verstarb und das Standesamt dann
die Auskunft verweigert, kann man in die paradoxe Situation
kommen, dass die Daten dieser Tante zwar bei einer deutschen
Beh�rde vorliegen, aber niemals in ihre eigene Familiengeschichte
mit einflie�en werden - wo sie doch schlie�lich hingeh�ren!Sehr eindrucksvoll fand ich in diesem Zusammenhang eine Mail von
Joachim an die Liste "R�gen-Genealogie", den �hnliche Probleme
wie mich zu besch�ftigen scheinen, dessen Mail aber auch einen
Aufruf oder eine Anregung enth�lt, die ich f�r sehr
nachdenkenswert finde:"Ich habe eine kinderlose Gro�tante, die 2 mal verheiratet war,
das Standesamt Rostock h�tet die Daten �ber ihre beiden Ehen wie
das Gold in Fort Knox. Durch mich w�rden sie in einem Stammbaum
erscheinen und damit einem kleinen interessierten Kreis
zug�nglich sein. So aber bleiben sie f�r immer verschlossen. Wo
ist der Sinn??? Gesetze bzw. �nderungen derselben werden meist
von Lobbyisten eingebracht. Gibt es eine Lobby der Genealogen?
Gibt es so etwas wie einen Dachverband der Genealogie-Listen
oder -Vereine? Ich f�chte: nicht. Hier w�re aber anzusetzen, um
das PStG etwas Forscher-freundlicher zu gestalten. Irgendwer mu�
doch irgendwann mal den Hebel ansetzen!"Mit diesen Worten von Joachim m�chte ich mich gerne verabschieden
und auch noch einmal meinen herzlichen Dank f�r all die
freundlichen Tipps und Anregungen aussprechen, die ich erhielt!Mit freundlichen Gr��en,
Birgit (Wellmann)
~~~~~~~~~~~~~~~~~
b.wellmann at freenet.de
Ich schliesse mich ganz an obige Bemerkungen an und m�chte dazu noch als
Vergleich bezeugen, wie die Lage in Frankreich ist:
- Personenstandsurkunden von �ber hundert Jahren werden frei herausgegeben.
- Todesurkunden ebenfalls, unabh�ngig vom Datum.
- F�r vollstandige Kopien von Geburts- und Heiratsurkunden von weniger als 100
Jahren gilt die Regel wie in Deutschland.
- Ausz�ge ohnen Elternangaben aber mit Randvermerke werden frei herausgegeben.
Wobei interessant ist, dass auf Geburtsurkunden grunds�tzlich Heirats-,
Scheidungs- und Todesdaten und -Orte am Rande vermerkt sind.
- Meistens werden die beglaubigten Kopien bzw Ausz�ge von den Standes�mtern
geb�hrenfrei herausgegeben, wenn R�ckporto beiliegt. Schlimmstenfalls werden
minimale Fotokopiegeb�hren verlangt.
Mit freundlichen Gr�ssen