Re:Frage zu standesamtlichen Urkunden

Hallo Andreas und Interessierte,

mittlerweile habe ich ca. 80 Standesamtsurkunden als Kopie
von verschiedenen Ämtern in Niedersachsen, Thüringen,
Sachsen-Anhalt und dem heutigen Polen.
Ich habe immer die vollständige Seite bekommen mit allen
Vermerken und Sterbeursachen.

Ein einziges Mal passierte mir das mit dem Abdecken des unteren
Bereiches in xxxxxxxxxxxxxxx. Da ich aber gesehen hatte, wie der
untere Teil bei der 1. Kopie abgedeckt wurde, bin ich neugierig geworden.
Es ist schon 3 Jahre her, ich war Anfänger aber ich wollte
natürlich den unteren Teil auch haben.
Ich war persönlich dort, habe aber nichts weiter gesagt.
Später kam ich wieder und wandte mich extra an einen anderen
Mitarbeiter, wissend, das der andere gerade nicht da war.
Wieder trug ich mit Unschuldsmiene mein Anliegen vor und bekam
jetzt anstandslos die vollständige Kopie.
Allerdings die 1. Kopie kostenlos ???, die 2. für 8 Euro ???

Und siehe da, in der Geburtsurkunde meiners Urgroßvaters
stand im abgedeckten Teil, das er die Vaterschaft zu einem
Kind anerkannte, dessen Existenz mir damals nicht bekannt war.
Er hat dann auch nochmal geheiratet.
Es stehen also nicht nur die Sterbeursachen da unten, sondern
auch uneheliche Kinder.

Also immer hartnäckig bleiben.

Allerdings steht im Personenstandsgesetz nichts Gegeteiliges,
da ist sogar von Durchsicht der Bücher die Rede.

Im Zweifel mal bei der vorgesetzten Dienststelle nachfragen.

Personenstandsgesetz
(1) Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher
und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden
im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden,
auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten,
Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die
Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Gruss
Peter