Re: Frage zu "genannt"-Namen

Hallo,

From: "Holger Schultz"<schultz.holger@freenet.de>

                        Wikipedia schreibt dazu:

  Genanntname &ndash; Wikipedia (Genanntname – Wikipedia)

Wikipedia behandelt die bei meinem Vorfahren vorliegende Namensgebung
nur halbherzig nebenbei, vielleicht ist sie selten, war ja auch im Kgr.
Hannover offenbar nur kurze Zeit üblich. Ich hatte immer den Verdacht,
dass da ein besonders strenger Mensch den Leuten diesen Namen verpasst
hat, und als er nicht mehr im Dienst war, hörte das auf.

Bei mir ist es so wie bei Peter Raap, nur mit dem Unterschied, dass es
bei mir zwei männliche Vorfahren waren (das uneheliche Kind und sein
Sohn, mein Urgroßvater), so dass der Name nicht durch Heirat
verschwinden konnte, sondern nur durch eine offizielle Namensänderung.

Der Name kam definitiv durch eine uneheliche Geburt zustande, hat NICHTS
mit Höfen oder ähnlichem zu tun. Das ist ein komplett anderes Thema.

Und meine eigentliche Frage war, ob hier jemand mit den Namensänderungen
in den ersten oder zweiten Namen Erfahrung hat. Das ist offenbar nicht
der Fall.

Meine Frage rührte daher, dass sich die Familie nach dem Vater-Namen
nannte, obwohl der Vater woanders lebte (Schaumburg) und in Wirklichkeit
auch etwas anders hieß. Deshalb wollte ich wissen, ob es eine Regel gab,
dass man bei Umbenennungen den zweiten Namen wählen muss, wobei die
Familie den ja vorher schon immer geführt hat, obwohl ... s.o.

Schöne Grüße,
Renate

Hallo,

noch eine Ergänzung

Hallo zusammen,

Bei mir ist es auch genau wie bei Renate. Der genannt-Name hat nichts mit
einem Hof zu tun.
Ich vermute eher, es gab ein solches Gesetz im Königreich Hannover. Als
Hannover 1866 unterging und zu Preußen kam, wird dies Gesetz außer Kraft
getreten sein.

Meine Urgroßmutter- geboren 1881 - bekam nämlich nur noch den Namen TRAU,
ohne genannt.
Auch mein Ururgroßvater taucht später nicht mehr als „genannt Hesse“ auf.

Ich denke, das preußische Namensrecht bzw. nachher das deutsche NR ist hier
der Schlüssel

VG Matthias

Hallo Matthias,

Ich vermute eher, es gab ein solches Gesetz im Königreich Hannover. Als
Hannover 1866 unterging und zu Preußen kam, wird dies Gesetz außer Kraft
getreten sein.

Meine Urgroßmutter- geboren 1881 - bekam nämlich nur noch den Namen
TRAU, ohne genannt.
Auch mein Ururgroßvater taucht später nicht mehr als „genannt Hesse“ auf.

Das haben die Leute nach Möglichkeit auch ohne offizielle Namensänderung
gemacht - wer wollte schon ständig seine uneheliche Herkunft
herausschreien. Ich muss immer nach beiden Namen suchen, um alles zu
finden, z.B. im Kirchenbuch.

Nur dass Deine Vorfahren den Mutternamen verwendet haben, meine den
Vaternamen.

Ich denke, das preußische Namensrecht bzw. nachher das deutsche NR ist
hier der Schlüssel

Namensrecht - gutes Stichwort!

„Allerhöchste Erlaß, betreffend die Ertheilung der Genehmigung zu
Namensänderungen“
vom 12.07.1867
https://argewe.lima-city.de/tipps/Namensaenderung2.htm Mehr erfährt man
an der Stelle nicht, aber das ist wohl das relevante Gesetz für die
Betroffenen.

Es geht auf der Seite auch um Hof-Namen.

Schöne Grüße,
Renate