...... dass es in Mecklenburg im 19.Jhd. noch
lange Zeit Verbote zur Eheschlie�ung gegeben habe. Ich ging
der Frage nach und habe meine bescheidene Erkenntnis in
PomGrif so
zusammengefasst:
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Eine Niederlassungsnehmigung war f�r eine Eheschlie�ung in
Mecklenburg bis 1867 notwendig. In Ausnahmef�llen war eine
Befreiung davon durch Gesuch m�glich (wie z.B. vor einer
Auswanderung).
Die K�ndigung von Tagel�hnern (nach der Bauernbefreiung 1820/1
bedeutete den sozialen Abstieg, denn der Verlust des
Arbeitsverh�ltnisses f�hrte gleichzeitig zum Verlust des Wohn-
und damit des Heimatrechtes. Deshalb konnten viele der �rmeren
Leute nicht heiraten. Dementsprechend war die Anzahl der
ausserehelich geborenen Kinder hoch in Mecklenburg.
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Kann mir ein Mecklenburg-Profi sagen, ob mein Resum� richtig
ist bzw. was dazu zu bemerken w�re?
Ist jemandem bekannt, ob es in einem anderen deutschen Staat
auch solche Eheverbote noch im 19. Jahrhundert gab (und bis
wann)?
HSchlutow@t-online.de (hschlutow) schreibt:
ob Dein Resum� richtig oder nicht richtig ist, vermag ich nicht zu sagen,
da ich in solchen Dingen blutigster Laie bin ;-))
Doch wurde mal auf eine Internet-Site hingewiesen, die ich als ausgesprochen
informativ empfinde: http://www.mestlin.de/
...
"Peter Starsy" <Erichsohn.LIST01@freenet.de> schreibt:
der Begriff "Bauernbefreiung" ist in diesem Zusammengang un�blich und
zweideutig, ...
Vielen Dank, Heinz und Peter, f�r euer Interesse. Die
Mestlin-Seite kenne ich. Da habe ich �brigens die Jahreszahl
1867 der Aufhebung der Ehebeschr�nkungen her. Aber niemand,
auch dort nicht, kann mir mehr dar�ber sagen. Ich kann mir
eigentlich nicht vorstellen, dass in einer Mecklenburg-Liste
niemand zu finden ist, der Genaueres �ber die Geschichte
Mecklenburgs im 19. Jhd. weiss. Deshalb wiederhole ich voller
Optimismus meine Anfrage. Kann mir jemand einen kompetenten
Geschichtsprofessor in Mecklenburg nennen?