Lieber Herr Honkamp, liebe Listenteilnehmer,
das Problem des Urheberrechts taucht immer mal wieder in F�llen wie dem in der Mail beschriebenen auf. Auch die "Computergenealogie", die einen Jursiten in ihrer Redaktion hat, greift das Thema ab und zu auf.
Im n�chsten Heft wird stehen, dass genealogische Daten "nicht erfunden, sondern gefunden (werden) und dies begr�ndet f�r den Erstfinder keine urheberrechtlichen oder verwandten Schutzrechte. ...
Die Verwendung und/oder die neuerliche Ver�ffentlichung abgeschriebener Kerndaten, egal welcher Herkunft, ist keine juristische Frage, sondern allenfalls eine Frage der auch und gerade den Familienforschern abzuverlangenden (hilfs-) wissenschaftlichen Fairness."
Entscheidende Voraussetzung f�r das Urheberrecht - ich sch�tze diesen Ausdruck, Copyright klingt doch irgendwie so, als w�re es ein Recht zum Abschreiben
- ist eben ein geistiges Eigentum, eine Sch�pfung. Das gilt z.B. f�r Texte, die man schreibt, aber eben nicht f�r die Zusammenstellung von recherchierten Daten.
Gr��e,
Renate Ell