Hallo Herr Doll, Hallo Herr Schumalski,
zum Begriff "B�dner" finden Sie eine umfassende
Definition unter http://cossenblatt.de/niederlaus_8.htm
in den Beitr�gen zur Geschichte der Niederlausitz und
des Dorfes Kossenblatt. Dort hei�t es
"... Davor gab es zwar freie Tagel�hner, meist von irgendwoher
gewehte,
die eine zweifelhafte Freiheit genie�en durften, der B�dner war dies
mindestens in unserem Raume nicht. Er war Besitzer einer
Landarbeiterh�tte
(poln. budy) und dadurch bedingungslos an den Grundherren gebunden,
bis
1786 allgemein leibeigen bzw. erbuntert�nig. Der Besitz, eine
B�dnerh�tte,
wenn es hoch kam, ein kleines St�ckchen Land als Garten, war ihnen vom
Grundherren zur Nutzung �berlassen, manchmal vererbbar, oftmals nur
lassitisch, d.h. nicht vererbbar, keinesfalls freies Eigentum. ..."
Zum Begriff "K�tner" finden Sie unter dem Oberbegriff "Bauer" unter
http://mitglied.lycos.de/petbau1/Name-Bauer.htm brauchbare
Definitionen zu den verschiedenen b�uerlichen Besitzverh�ltnissen:
K�tner: Besitzer eines kleinen Hofes (Kat/Kate = kleiner Hof)
Gr��e aus dem Remstal bei Stuttgart
Matthias E. Theiner