Guten Tag Rainer und interessierte Listenteilnehmer,
als Erg�nzung m�chte ich noch einen Teil eines Briefes anf�gen:
"Glatz, den 22.Februar 1946"
"... Diese Zeilen schreibe ich als Gro�dechant
und erzbisch�flicher Generalvikar der Grafschaft Glatz
(preu�ischer Anteil der Erzdi�zese Prag), da nach can.
207 CJS die delegierte Jurisdiktionsgewalt nicht durch
Widerruf seitens des hochw. H. Capitularvikars zu Prag
erloschen ist....."
Wieso kommt Hr. P. Meier zu der Annahme, dass die Grafschaft nach K�niggr�tz geh�rte?
Viele Gr��e
Ursula Christoph