Re:Bezeichnung Außerehelich-Nachfrage

f�r die Eintragungen in den Matrikelb�chern ist einzig und alleine der Pfarrer zust�ndig. Er kann die Angaben der Hebamme dabei ber�cksichtigen.

Guten Tag Listenteilnehmer,

hier muss man sicher die pers�nliche Einstellung des Pfarrer ber�cksichtigen.

Es gibt KB, dort findet man die unehelichen Taufen versch�mt auf extra Seiten. Dann gibt es die "Hurenkinder" um 1600, die unehelichen Kinder mit extra Erw�hnung "von einem verheirateten Mann geschw�ngert" um 1680. In einem anderen KB Abschnitt um 1820 findet man reichlich au�ereheliche Kinder und daf�r kein uneheliches Kind.

Viele Gr��e
Ursula Christoph