RE: Berufsbezeichnung (Wolfgang David)
Sorry, hatte wohl etwas zu fix geantwortet...
Kein "Atenteiler = diser ist ein Leibgedinger"
Die Antwort von Herrn Eichler bezügl. Gärtner trifft zu...
Gedinge (das), von dem Zeitworte dingen, der Vertrag über den Preis einer
Waare oder einer Arbeit.
Ein Gedinge über eine Arbeit machen, einem eine Arbeit im Ganzen verdingen,
zum Unterschiede des Tage=Lohnes.
Der Arbeitslohn im Gedinge. Wegen des Hufschlages mit dem Schmid ein Gedinge
machen, ihm denselben auf ein ganzes Jahr verdingen.
Im Bergbau bedeutet dieses Wort besonders einen Vertrag auf Gewinn und
Verlust, und die auf solche Art verdungene Arbeit.
Sein Gedinge redlich auffahren, die verdungene Arbeit redlich verrichten.
Sein Gedinge abgeben, sie vollenden.
Daher Gedingarbeit, oder Gedingearbeit, eine im Ganzen verdungene Arbeit;
Gedingebuch, ein Rechnungs=Buch über die Gedingearbeit; Gedingegeld, der
verglichene Lohn für eine verdungene Arbeit; Gedingehäuer, oder Gedinghäuer,
ein Bergmann, der auf Gedinge,
d. i. mit dem Geschwornen auf Gewinn und Verlust arbeitet, zum Unterschiede
von einem Lohnhäuer; Gedingestufe,
ein Zeichen, welches von dem Geschwornen bey der Verdingung in das Gestein
gehauen wird.
Ehedem bedeutete dieses Wort noch: 1. Einen jeden Vertrag, er sey von
welcher Art er wolle. 2. Eine Bedingung, in welchem Verstande es noch
zuweilen im Oberdeutschen vorkommt. 3. Eine gedungene oder gemiethete Sache,
in welcher Bedeutung es Apost. Gesch. 28, 30. von einer gemietheten Wohnung
gebraucht wird. Paulus blieb zwey Jahr in seinem eigenen Gedinge. 4. Gehalt,
Renten. Ein jährli<16, 582>ches Gedinge, Leibrenten, im Oberdeutschen. 5.
Die Hoff nung, in welchem Sinne der Giding, Keding, und gidingan, hoffen,
bey den ältern oberdeutschen Schriftstellern häufig sind. 6. Eine
Anwartschaft, Expectanz, bey dem Besold. 7. Das Gericht, die Gerichtsstelle,
die Gerichtsbarkeit;
siehe Ding und Dingen.
Quelle: Oekonomische Encyklopädie von J. G. Krünitz
Gruß
Hans (Henschel)
hahen@tiscali.de