in einer "Hausbibel" meiner Urgroßeltern aus Mecklenburg habe ich auch den Begriff "Erbpächter"
entziffern können, und mich bisher immer gefragt, ob das wohl so richtig sei.Ich kann jetzt also davon ausgehen, dass es sich ebenfalls um das u.a. Berufsbild handelt?
Hallo Björn,
Erbpacht ist die Form des Grundbesitzes, bei welchem der Eigentümer (Erbverpächter) einem anderen (Erbpächter) ein Gut erblich gegen jährlichen Zins (Erbzins) überlässt. Der Erbpächter besitzt nur Nutzungsrecht, es ist nicht sein Eigentum.
Viele Grüße
Heiko