Guten Tag Susanna, Günter, Jean
und alle interessierten Listenleser,
Die zitierte Seite www.etymonline.com sagt es richtig:
von lat. conviare (con = mit, via = Strasse)
und auch an der Begriffserklärung:
"zum Schutz begleiten oder eskortieren" ist nichts auszusetzen.
Der Auslegung "bodyguard" kann ich aber leider nicht zustimmen ...
aber Günter schrieb doch "also auf Neudeutsch", letztendlich soll
ein Bodygard eine andere Person zum Schutz begleiten.
Ich fand die Berufsbezeichnung "convoier" 1840 in den "Kirchl. Nachrichten"
einer Stadt unweit von Breslau.
ein Begleiten / Geleiten und Beschützen eines Konvois
von Schiffen und Flugzeugen dürfte also ausscheiden,
am ehesten käme wohl das Begleiten von
wichtigen Transporten, wie Waffen, Munitionen, Nachschub,
und u.a. übrigens auch von ... Postzügen in Betracht.
In Meyers Konversationslexikon 1888 findet sich das Stichwort
"convoier" nicht, wohl aber unter "convoi" der Hinweis auf Konvoi.
Dort heißt es:
"Gefolge, Geleit, ein Transport mit seiner Bedeckung. Zu Lande
beim Transport von Zufuhren, von Gefangenen ... ist die
militärische Begleitung (Eskorte), je nach der Größe des Transportes ..."
Letztendlich werde ich also "Convoier" erlären mit "Begleiter" ohne
nähere Erläuterungen.
Noch einmal herzlichen Dank für die mir zugesandten Mails.
MfG
Hans-Jürgen