Hallo Ursula,
Bulla Aurea ist die unter Karl IV. 1365 erlassene Goldene Bulle, das bis zum
Code Civil in Deutschland gültige Gesetzbuch. Ein Güttl ist ein kleines
Bauerngut. Diese Bezeichnung war in den deutschen Gemeinden Böhmens
gebräuchlich, zu dem die Grafschaft Glatz bekanntlich bis 1741 gehörte.
Grüße aus Hilden,
Günther Böhm
Hallo Ursula,
Bulla Aurea ist die unter Karl IV. 1365 erlassene Goldene Bulle, das
bis zum Code Civil in Deutschland g�ltige Gesetzbuch. Ein G�ttl ist
ein kleines Bauerngut. Diese Bezeichnung war in den deutschen
Gemeinden B�hmens gebr�uchlich, zu dem die Grafschaft Glatz
bekanntlich bis 1741 geh�rte.
Gr��e aus Hilden,
G�nther B�hm
Wer/was war: "Aurea Bulla" ? Wird als unter Oberschwedelsdorf
Besitzer a) genannt.
Guten Tag G�nther,
habe vielen Dank f�r Deine Antworten, leider verstehe ich einen Punkt
nicht ganz. Wie kann "Aurea Bulla" = also ein Gesetzestext, in
Oberschwedeldorf Besitzer sein?
Seite 14
"Oberschwedeldorf Bes. a) Aurea Bulla. Bauern:Chr. Schleicher (1.52)*...
b) Soc.Jesu. Bauern: H.Krassel (1,54)..."
"Stadt Glatz k�niglich..."
"Von den Grundherren des Glatzer Kreises steht die kgl. Kammer an
der Spitze, die von den 71 D�rfern nicht weniger als 29 zur G�nze
und eine Dorfanteil besitzt; dann folgt der Jesuitenorden mit 6
D�rfern und 6 Anteilen, die Herrschaft Neustadt in B�hmen mit 4
D�rfern und Dr. Sachs von L�wenheim mit ebenfalls 4 D�rfern. Der
Rest ist teils geistliches und Stiftsgut, teils Adelsbesitz.
* (1,52) = 1,52 Gulden/Kreuzer Kontributionsleistungen
Viele Gr��e Ursula Christoph
http://www.nord-com.net/christoph/