Es gab zu allen Zeiten Wanderungen, legale und illegale. Auch waren nicht alle Bauern Leibeigene. So ist zum Beispiel ein freier Mann namens Mißfeldt um 1700 aus Holstein nach Banzkow gewandert. Es gab zwar immer wieder Beschränkungen, aber nicht zuletzt um die Abwanderung in den Oderbruch in Brandenburg zu bremsen hat Durchläuchting Christian Ludwig 1753 und 1754 die Anordnungen zur Einrichtung der Büdnereien und die soziale Stellung der Büdner eingeführt.
Helmuth Gienke