Hallo Ines,
ich wei� nicht ob das StA Breslau so handelt, aber ich vermute es stark, da
das Oderhochwasser doch nun schon einige Jahre zur�ckliegt. Desweiteren gibt
es bei uns auch einige Best�nde mit denen dies �nhlich gehandhabt wird.
Verfilmungen m�ssen auch von Hand ausgef�hrt werden, dh. man kann keinem
Angestellten zumuten das er weitesgehend verschimmelte Akten verfilmt. Der
Jenige kann danach in Berufsunf�higkeitsrente gehen.
Ich vermute auch das das StA Breslau �berhaupt nicht �ber die Mittel
verf�gt, so eine Restaurierung oder Verfilmung durchzuf�hren.
MFG Anne (Seyboth)